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Handlungsrichtlinien erarbeitet
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 12.12.2018.
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Burka-Verbot St. Gallen Polizei erarbeitet Richtlinien

Im September hat die St. Galler Stimmbevölkerung einer Gesichtsverhüllungsverbot mit Einschränkungen zugestimmt. Und genau diese Einschränkungen sind es, welche die Umsetzung nicht ganz einfach gestalten. Im Gesetz heisst es nämlich: Wer sein Gesicht verhüllt und dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet, den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht, macht sich strafbar. Das Verhüllen des Gesichts per se ist also nicht verboten.

Die Staatsanwaltschaft muss beurteilen, ob ein Mann mit einer Gesichtsmaske vor einem Fussballspiel die öffentliche Sicherheit gefährdet oder ob eine Frau mit einer Burka den religiösen Frieden bedroht. Die Vorarbeit dazu leistet die Polizei. Aus diesem Grund habe man Handlungsrichtlinien erarbeitet, sagt Mediensprecher Hanspeter Krüsi: «Wir fotografieren in einem konkreten Fall die Gesichtsverhüllung, nehmen Aussagen entgegen und beschreiben die Situation.»

Wir fotografieren in einem konkreten Fall die Gesichtsverhüllung.
Autor: Hanspeter Krüsi Mediensprecher Kapo SG

Das ganze Dossier wird dann der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese muss am Ende beurteilen, ob sich jemand strafbar gemacht hat oder nicht - und allenfalls eine Busse aussprechen.

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