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Gesichtsverhüllung Kanton St. Gallen sagt Ja zum Burkaverbot

Rund zwei Drittel der Stimmenden legten zum Verhüllungsverbot ein Ja ein.

Nach dem Tessin will auch der Kanton St. Gallen die Gesichtsverhüllung und das Burka-Tragen in der Öffentlichkeit unter bestimmten Umständen verbieten.

Justizdirektor Fredy Fässler zeigte sich erstaunt. Nicht über die Annahme an sich, sondern über die Deutlichkeit des Abstimmungsergebnisses.

Die Ja-Stimmen in der Stadt St. Gallen liegen bei rund 54 Prozent, in Rapperswil-Jona und Wil bei rund 64 Prozent.

Mit einem Ja hatte ich gerechnet, aber nicht mit einem Ja auch in allen Städten.
Autor: Fredy Fässler Polizei und Justiz-Direktor des Kantons St. Gallen

Die SVP habe über ihre Parteigrenzen hinaus mobilisiert und Unterstützung von der CVP gehabt, sagt SVP-Präsident Walter Gartmann. In der Gesellschaft gebe es ein Unbehagen gegenüber Ganzkörperverhüllungen.

Man hat die Diskussionen im Tessin und in Österreich gesehen. Das Unbehagen ist einfach da.
Autor: Walter Gartmann Präsident SVP St. Gallen

Enttäuscht ist auf auf der Gegnerseite Juso-Vorstand Timo Räbsamen. Es sei nicht gelungen, aufzuzeigen, dass es im Kanton St. Gallen kaum eine Burkträgerin gebe. Zudem sei nicht vorstellbar, wie ein Polizist vor Ort eine Gefährdung erkennen solle.

Das sagen die nationalen Parteispitzen zum St. Galler Burkaverbot

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Die Parteichefs bewerten die Zustimmung zu einem Gesichtsverhüllungsverbot im Kanton St. Gallen unterschiedlich. Welche Chancen geben sie einer allfälligen Regelung auf Bundesebene?

CVP-Präsident Gerhard Pfister: «Die Bevölkerung macht sich Sorgen und will, dass man im öffentlichen Raum das Gesicht zeigt. Die Initiative auf Bundesebene hat Chancen. Alle, die das nicht wollen, müssten einen Gegenvorschlag machen. Die Wahrnehmung des Problems in den einzelnen Kantonen ist allerdings unterschiedlich.»

FDP-Präsidentin Petra Gössi: «Das St. Galler Verbot wird nur unter gewissen Bedingungen zum Tragen kommen, wenn die öffentliche Sicherheit oder der religiöse Frieden in Gefahr ist. Die Praxis wird zeigen, ob das ganze nicht eher ein «Hooligan»-Artikel wird. Im Tessin mit einer ähnlichen Regelung hat sich nicht viel geändert. Es zeigt aber, dass der Bevölkerung der Schuh drückt.»

SVP-Präsident Albert Rösti: «Das klare Ergebnis der von der SVP unterstützten Vorlage freut mich, nachdem auch das Tessin ähnlich entschieden hat. Es ist ein Signal der Befindlichkeit und der Werte in der Schweiz, wo das offene, unverschleierte Gesicht üblich ist. Das muss man bewahren.»

SP-Vizepräsident Beat Jans: «Es ist Ausdruck einer Angst und einer Besorgnis. Beim Anblick einer Burka zieht sich bei mir auch der Bauch zusammen. Aber eigentlich ist es kein Problem. Selbst an meinen Wohnort in Kleinbasel kann ich mich nicht an verschleierte Personen erinnern. Ein echtes Problem ist es hingegen, wenn Frauen unter den Schleier gezwungen werden. Darauf zielt der Gegenvorschlag von Justizministerin Simonetta Sommaruga.»

Das Gesetz ist faktisch nicht durchsetzbar.
Autor: Timo Räbsamen Juso-Vorstand, Kanton St. Gallen

Nach der Annahme des Verhüllungsverbots muss nun eine Verordnung regeln, wie es umgesetzt wird. Das Verbot ist nämlich nicht ein generelles Verbot, sondern kommt dann zum Zug, wenn die öffentliche Sicherheit oder der «gesellschaftliche Frieden» gefährdet sind. Entscheiden muss dies jeweils der Polizist vor Ort.

Zur Abstimmung kam es, weil die Jungsozialisten und die Jungparteien der Grünen und GLP das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Konkret geht es um einen Nachtrag zum Übertretungsgesetz.

SVP-Kantonsräte erhoffen sich vom Verbot eine präventive Wirkung. Auch CVP-Vertreter sprachen sich dafür aus: Eine solche Ausdehnung des bestehenden Vermummungsverbots mache Sinn und entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung. Der Kantonsrat beschloss das Verbot mit 57:55 Stimmen.

SRF-Korrespondent Philipp Inauen betont, dass es kein absolutes Verhüllungsverbot sei. Diese eher schwammige Auslegung des Gesetzes müsse noch konkretisiert werden.

Die Gegner – FDP, SP, Grüne und GLP – sprachen von einem «Gesetz für die Galerie».

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