Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Ostschweiz Das Wild darf ruhen

Der Kanton Graubünden kennt viele, auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen: Wildruhezonen. Nach langen Diskussionen führt nun auch Glarus Gebiete ein, in denen das Wildtier vor Schneeschuläufern oder Skifahrern geschützt ist.

Wildruhezonen dienen dem Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen. Sie sollen schützen vor Störungen durch Menschen die Skifahren, Skiwandern, Langlaufen, Schneeschuhlaufen, Wandern oder Pilze sammeln. Der Kanton Glarus richtet nun 32 Zonen ein.

Audio
Lange Gespräche waren nötig (26.10.16)
01:23 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 23 Sekunden.

Die Freizeitnutzung soll dadurch auf vorgegebene Wege, Ski- und Schneeschuhrouten gelenkt werden. Während der Ruhezeiten wird die Begehung von Wildruhezonen eingeschränkt. Es gibt einige Zonen, in denen weder ein Weg noch eine Route als erlaubt gekennzeichnet sind. In diesen Zonen gilt somit ein faktisches Betretungsverbot.

In anderen Wildruhezonen gibt es Wege die begangen werden dürfen. Der Kanton und Wintersportler fanden sich im Kompromiss, wie es auf Anfrage des «Regionaljournal Ostschweiz» heisst. Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2017.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel