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Ostschweiz Der St. Galler Wald bekommt einen Richtplan

Das revidierte Waldgesetz fordert von den Kantonen ein strategisches Führungsinstrument für die Waldentwicklung. Bis Ende Oktober liegt der Waldentwicklungsplan für die Waldregion Gossau-St.Gallen-Muolen öffentlich auf. Die Pläne der meisten anderen Regionen im Kanton sind verabschiedet.

Der Kanton St. Gallen ist in fünf Waldregionen eingeteilt. Jeder dieser Regionen muss einen Waldentwicklungsplan vorlegen. Dies schreibt das revidierte Eidgenössische Waldgesetz vor.

Die meisten Regionen im Kanton St. Gallen haben bereits einen Plan erarbeitet. Nun liegt der Entwurf des Waldentwicklungsplanes «Gallus» öffentlich auf. Er beschreibt das Gebiet der Gemeinden Gossau, St. Gallen, Wittenbach, Andwil, Gaiserwald, Häggenschwil und Muolen.

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Der Wald auf dem Weg in die Zukunft
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Funktionen des Waldes werden definiert

«Der Waldentwicklungsplan ist ein Richtplan für den Wald», erklärt Raphael Lüchinger, Regionalförster der Waldregion 1. Im Plan beschrieben sind die Schutzfunktionen, die ein Wald übernimmt, seine Funktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und das Waldgebiet als Erholungsraum.

Der Plan «Gallus» liegt bis Ende Oktober im St. Galler Amtshaus öffentlich auf. Der Plan für das Toggenburg wird 2014 erarbeitet.

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