Zum Inhalt springen

Header

Audio
Gespräch mit André Baeriswyl-Gruber des Kinderschutzzentrums (26.10.2016)
Aus Regi Ostschweiz vom 26.10.2016.
abspielen. Laufzeit 9 Minuten 22 Sekunden.
Inhalt

Ostschweiz «Ein Opfer weiss jedes Mal, dass es nicht ok ist»

Ein 52-jähriger Mann hat seine Stieftochter während Jahren immer wieder vergewaltigt. Das Ausserrhoder Kantonsgericht verurteilte ihn deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und fünf Monaten. Wie kann so etwas unbemerkt geschehen? Und wie kann man solchen Kindern helfen?

Bei Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen tauchen oft viele Fragen auf. Wieso merkt jahrelang niemand etwas, kann man solchen Kindern helfen und können Traumatisierte je wieder eine Beziehung zu jemandem aufbauen?

Porträt
Legende: André Baeriswyl-Gruber, Leiter der Beratungsstelle des Kinderschutzzentrum St. Gallen ZVG

Hier hilft das Kinderschutzzentrum St. Gallen. Der Leiter der Beratungsstelle André Baeriswyl-Gruber betont, etwas vom Wichtigsten sei eine Person, der das Kind wirklich vertrauen kann und von dem es ernst genommen wird.

Der aktuelle Fall

Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten beantragt. Mit seinem Urteil ging das Gericht weit über diesen Strafantrag hinaus. Es sprach den Mann wegen Vergewaltigung, sexuellen Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung, Pornografie und weiteren Tatbeständen schuldig.

Der Angeklagte selbst stritt alles ab. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Jahren 2008 bis 2013 seine Stieftochter zu Hause immer wieder schwer sexuell missbrauchte. Er soll das Mädchen, das damals zwischen zehn und 16 Jahre alt war, auch geschlagen und getreten haben. Auch drohte er, ihrem Bruder etwas anzutun.

Audio
Der Angeklagte stritt alles ab (25.10.2016)
01:09 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 9 Sekunden.

Bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort des Angeklagten wurden auf seinem Computer kinder- und tierpornografische Bilder sichergestellt. Weiter wurde ihm vorgeworfen, alkoholisiert mit 1,6 Promille einen Lieferwagen gelenkt zu haben.

Bei einzelnen Vorwürfen, die länger zurückliegen, stellte das Gericht das Verfahren wegen Verjährung ein. Dem Opfer sprach es eine Genugtuung von 30 000 Franken zu.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel