Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Bezirksgericht St. Gallen Freiheitsstrafe für Online-Betrüger

Ein 35-Jähriger ist wegen gewerbsmässigem Betrug verurteilt worden. Er soll über das Internet Waren im Wert von 21'000 Franken gekauft, aber nie bezahlt haben.

Der Vorwurf (gemäss Anklage): Der 35-Jährige soll zwischen 2013 und 2016 immer wieder Kleider, Schuhe, Accessoires, Smartphones, Uhren und Kaffeekapseln von Österreich aus übers Internet bestellt haben. Als Lieferadressen gab er Bekannte im Kanton St. Gallen an. Die Ware bezahlte er nicht und versteckte sich hinter Wegwerf-E-Mail-Adressen. Die Smartphones verkaufte er weiter.

Der Gerichtsprozess: 2016 fielen seine Taten auf und der Täter kam in den vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs. Die Verteidigerin argumentierte, dass der Täter Reue zeigte und einsichtig war.

Das Urteil (noch nicht rechtskräftig): Das Gericht verurteilte den Internet-Betrüger im Sinn der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Es beschloss aber, eine Vorstrafe aus dem Jahr 2013 nicht zu vollziehen, sondern die Probezeit um ein Jahr zu verlängern.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel