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Kantonsgericht korrigiert Vorinstanz
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 04.06.2019. Bild: Colourbox
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Fussball 4. Liga St. Galler Kantonsgericht spricht Goalie frei

Im Fall einer Verurteilung befürchtete der Verteidiger eine Welle von Klagen im Amateurfussball.

An der Berufungsverhandlung war die Rede von einer «Kung-Fu-Attacke» des Torhüters. Der Goalie habe die schlimmen Folgen in Kauf genommen, als er im 2016 einen gegnerischen Spieler mit gestrecktem Bein am Knie getroffen hat, so der Anwalt des verletzten Stürmers. Der Jurist verlangte als Verschärfung des erstinstanzlichen Entscheids eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Körperverletzung.

Das Kreisgericht Wil hatte vor zwei Jahren eine grobe Regelverletzung festgestellt und den Torhüter wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Verteidiger des Torhüters war jedoch der Meinung, dass die beiden Spieler beim Kampf um den Ball unglücklich zusammengeprallt waren. Der Torhüter habe nur getan, was seine Aufgabe sei, nämlich Tore verhindern.

Begründung steht noch aus

Das Kantonsgericht hob das Urteil der Vorinstanz nun auf und sprach den heute 21-jährigen Torhüter frei. Die Begründung für den noch nicht rechtskräftigen Freispruch steht noch aus. Der Entscheid dürfte jedoch doppelt im Sinne des Verteidigers Lucien Valloni sein.

Dieser ist auch Präsident der Spielergewerkschaft Swiss Association of Football Players und äusserte schon nach dem erstinstanzlichen Urteil Befürchtungen, dass solche Urteile zu einer Welle von Klagen im Amateurfussball führen könnten.

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