- Für eine üble Grätsche während eines Fussballspiels muss man künftig damit rechnen, dass man wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird.
- Das geht aus einem Bundesgerichts-Urteil zu einem Fall aus dem Kanton Freiburg hervor.
Zum bösen Foul kam es während eines Fussballspiels zwischen zwei Junioren-Mannschaften in der Stadt Freiburg – in der 15. Minute grätscht ein Spieler einem anderen mit gestrecktem Bein in den Knöchel. Das Opfer muss mit einem Knöchelbruch vom Platz getragen werden. Der Übeltäter kommt zunächst mit einer gelben Karte davon und wird später im Spiel nach der zweiten gelben Karte vom Platz gestellt.
Damit ist der Fall jedoch nicht erledigt, denn gegen den Übeltäter ging eine Klage ein, und das erfolgreich: Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, zuerst vom Polizeigericht des Saanebezirks und dann vom Freiburger Kantonsgericht.
Ohne Rücksicht auf Verletzungen
Das Bundesgericht hat diese Verurteilung nun bestätigt: Der Beschwerdeführer habe das Tackling ohne Rücksicht auf mögliche Verletzungen für das Opfer durchgezogen.
Zwar bringe der Fussball stets ein Verletzungsrisiko mit sich, anerkennt das Bundesgericht. Solche Verletzungen müsse man aber nicht in Kauf nehmen, auch weil es sich um einen schweren Verstoss gegen die Spielregeln handle. Das beweise auch die gelbe Karte.
Die Freiburger Justiz habe den foulenden Spieler deshalb zu Recht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Schuldspruch hat vor allem eine symbolische Wirkung. Die Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit wurde nur auf Bewährung ausgesprochen.
Bekanntester Fall: Chapuisat gegen Favre 1985
Mit diesem Urteil schafft das Bundesgericht keinen Präzedenzfall. Urteile wegen fahrlässiger Körperverletzungen gab es im Fussball immer wieder: Das geht zurück bis ins Jahr 1985, als Gabet Chapuisat das Knie des heutigen Dortmund-Trainers Lucien Favre zertrümmerte und von der Genfer Justiz schuldig gesprochen wurde. Auch im Eishockey verurteilte das Bundesgericht bereits einen Spieler wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Im Gegensatz zum Freiburger Fall handelte es sich in den früheren Verurteilungen aber um bekannte Spieler – dass es im Breitensport zu einer höchstrichterlichen Verurteilung kommt, ist hingegen neu.