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Anzeigen und weniger Direktzahlungen
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 13.12.2019. Bild: Keystone
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Gewässerschutz St. Gallen Weniger Direktzahlungen als Strafe für Bauern

2019 strich der Kanton St. Gallen 56'000 Franken Direktzahlungen für Bauern, welche zu nahe an Gewässer güllten.

Der Kanton St. Gallen und die Gemeinden haben verstärkt Kontrollen durchgeführt, ob die Landwirtinnen und Landwirte die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern, Hecken, Mooren oder Ufergehölzen einhalten.

Pufferstreifen

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Wenn Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder Moore gelangen, sind Fische und andere Wasserlebewesen gefährdet und die Wasserqualität leidet. Um die Gefahr zu vermindern, sind Mindestabstände - sogenannte Pufferstreifen - vorgeschrieben. Wer diese Abstände nicht einhält, nimmt neben der Kürzung von Direktzahlungen auch strafrechtliche Folgen in Kauf.

Im Frühling und Sommer waren Teams unterwegs und kontrollierten frisch gegüllte Wiesen, die an solche Pufferstreifen grenzen, wie die St. Galler Staatskanzlei mitteilt. Die Verfehlungen wurden dokumentiert. Dabei fiel auf, dass nicht nur unerlaubt Gülle oder Mist in den Pufferstreifen ausgebracht wurde, sondern dass dort auch unerlaubtes Material wie Siloballen, organischer Dünger oder Grüngut gelagert wurde.

In diesen Verstössen sind jedoch nicht nur solche gegen die Vorschriften zu Pufferstreifen enthalten, sondern auch solche aus den ordentlichen Betriebskontrollen. Verstösse, die nicht über Direktzahlungen sanktioniert werden, bringen die zuständigen Ämter zur Anzeige, wie der Kanton St. Gallen schreibt.

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