«Wenn die Leute mal ein Recht besitzen, geben sie es kaum wieder her», so lautet das Fazit vom Hundwiler Grundbuchverwalter Walter Buff. Rund 1000 Grundstücke muss Buff verhandeln, Neues aufnehmen und dabei auch alte Rechte überprüfen. Zum Beispiel das Recht, beim Nachbarn einen Hühnerstall aufzustellen, Wäsche zu trocknen oder Brennholz zu stapeln, weil das eigene Grundstück keinen Umschwung enthält.
Bewilligung Leichen zu transportieren
Früher, wo es nur wenige Strassen gab, waren im Grundbuch unter anderem Bewilligungen aufgeführt, um Leichen ins Dorf zu transportieren, im Dorf einzukaufen oder sein Vieh auf die Alp zu treiben. Damit sie mit Vieh, Schlitten oder zu Fuss über die fremden Grundstücke durften, brauchten sie diverse Wegrechte.
Heute gibt es zwar Strassen, gewisse Rechte müssen beibehalten und ins eidgenössische Grundbuch überführt werden.
Auch heute braucht es Wegrechte für Zufahrtswege über fremde Grundstücke. Oder Häuser, die immer noch keinen Umschwung haben und auch heute noch eine Bewilligung im Grundbuch brauchen, um ihren Hühnerstall oder Wäscheleine auf Nachbars Grundstück aufzustellen.
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Bild 1 von 4. Die braune Türe in der Mitte ist der Eingang zum gräulichen Haus (links). Ist aber auf dem Grundstück des gelblichen Hauses (rechts). Um durch die Türe ins linke Haus zu gehen, brauchen dessen Bewohner eine Bewilligung. Bildquelle: SRF / Rebecca Dütschler.
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Bild 2 von 4. Grundbuchverwalter Walter Buff zeigt den separaten Eingang des gelblichen Hauses. Bildquelle: SRF / Rebecca Dütschler.
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Bild 3 von 4. Die blaue Wäschleine hängt nur bis zur Hausgrenze. Darüber beginnt schon das andere Grundstück und dafür bräuchte es eine Bewilligung. Bildquelle: SRF / Rebecca Dütschler.
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Bild 4 von 4. Als es noch keine Strassen gab, brauchten die Bauern eine Reihe von Wegrechten, um vom Hof wegzukommen. Bildquelle: SRF / Rebecca Dütschler.