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Ostschweiz Kanton St.Gallen sucht weiterhin Plätze für Fahrende

Alle Kantone müssen laut Bundesgericht Durchgangsplätze für Fahrende bereitstellen. Trotz intensiver Suche konnte im Kanton St.Gallen bis heute kein Standort realisiert werden. Im vergangenen Jahr ist ein Durchgangsplatz in Thal gescheitert, vor rund zwei Monaten einer in Gossau.

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Zwischen 2005 und 2010 hat der Kanton 30 Standorte geprüft – ohne Erfolg. Nun steht der Kanton St.Gallen wieder auf Feld eins. Die Regierung informiert, dass die Suche weitergeht.

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Provisorische Durchgangsplätze für Fahrende
03:50 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 50 Sekunden.

Bereits diskutierte Standorte werden nun nochmals einer Überprüfung unterzogen, teilt die Regierung mit. Die Gemeinden sollen in Zukunft konkreter eingebunden werden. Ausserdem werden Konzepte für befristete Bewilligungen auf bestehenden Plätzen geprüft, so wie es im Konzept aus dem Jahr 2006 vorgesehen ist.

Altes Konzept gilt noch

Das Konzept für die Durchgangsplätze hat der Kanton in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sowie den Fahrenden erarbeitet. Das immer noch gültige Konzept hat zum Ziel, auf dem ganzen Kantonsgebiet sechs offizielle Durchgangsplätze für die Fahrenden zu schaffen. Dabei hat der Kanton die Aufgabe, die Durchgangsplätze bereitzustellen. Für den Betrieb sind die Gemeinden zuständig.

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