Der Kanton St. Gallen untersuchte erstmals die Wirkung des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung. Dazu hat er einen Wirkungsbericht erstellt, der am Montag in der «Dreischiibe» in St. Gallen vorgestellt wurde.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Kanton mit seiner Behindertenpolitik auf dem richtigen Weg ist, in zwei Punkten jedoch Handlungsbedarf besteht. So möchte der Kanton insbesondere den Anstieg im Bereich der psychischen Behinderung bremsen und die Eigenverantwortung und Selbständigkeit von Menschen mit einer Behinderung stärken.

Konkrete Massnahmen
Um diese zwei Ziele zu erreichen, setzt der Kanton eine Arbeitsgruppe ein, die herausfinden soll, was es braucht, damit die Zahl der Menschen mit einer psychischen Behinderung nicht weiter steigt und wie Betroffene wirksam unterstützt werden können. Zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbständigkeit stellt der Kanton einen Förderkredit von 400'000 Franken für Projekte von und für Menschen mit Behinderung bereit.