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Asylzentrum Keine Bewilligung für Umnutzung

Das Asyl-Zentrum «Sonneblick» im Appenzellischen Walzenhausen kann nicht genutzt werden. Der Kanton zahlt zwar Miete, aber die Gemeinde bewilligt die Nutzungsänderung nicht.

Der Streit um das geplante Asyl-Durchgangszentrum «Sonneblick» dauert an: Der Kanton Appenzell Ausserrhoden will im ehemaligen Kurhaus ein Durchgangszentrum einrichten. Allerdings ist der Widerstand in der Gemeinde gross. Trotzdem haben Hausbesitzerin (eine Stiftung) und der Kanton entsprechende Mietverträge unterschrieben. Seit Anfang Jahr zahlt der Kanton Monat für Monat 21'000 Franken Miete. Aber: Das Haus darf nicht als Durchgangszentrum genutzt werden.

Vorgeschichte

Im September 2016 reichten die Stiftung und der Kanton Appenzell Ausserrhoden bei der Gemeinde ein Gesuch ein, den «Sonneblick» als Asyl-Durchgangszentrum nutzen zu können.

Gesuch abgelehnt

Das Gesuch wurde jetzt aber von der Baubewilligungskommission Walzenhausen abgelehnt. Dies teilt die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Donnerstag mit. Begründet werde die Ablehnung mit einer nicht ausreichenden Erschliessung der Liegenschaft und einem ungenügenden Sicherheitskonzept.

Weiterzug?

Der Kanton und Stiftung bedauern den Entscheid und können ihn nicht nachvollziehen, heisst es in der Mitteilung weiter. Ob der Entscheid an die nächste Instanz weitergezogen wird, ist noch offen.

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