Zum Inhalt springen

Header

Audio
Das Bundesgerichtsurteil sichert der Privatklinik die Zukunft
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.09.2019. Bild: zvg / Privatklinik Aadorf
abspielen. Laufzeit 1 Minute 50 Sekunden.
Inhalt

Klinik Aadorf Thurgau gewinnt Spitalstreit gegen Zürich

Bundesgerichtsentscheid sichert die Existenz der Klinik Aadorf. Der Kanton Zürich muss für Patienten zahlen.

Wie alle anderen Patientinnen und Patienten haben auch jene aus dem Kanton Zürich Anspruch auf volle Kostenerstattung, wenn sie sich in der Thurgauer Privatklinik Aadorf behandeln lassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Klinik gutgeheissen.

Nun haben wir Rechtssicherheit und können endlich dringend nötige Investitionen in unserer Klinik tätigen.
Autor: Stefan Trier Direktor der Klinik Aadorf

Die Privatklinik Aadorf bietet psychotherapeutische Angebote an. Das Urteil des Bundesgerichts sichert der Klinik die Existenz. Der Kanton Zürich muss für Behandlungen in der Klinik im thurgauischen Aadorf nachzahlen. Zürich rechnet mit einem Betrag in einstelliger Millionenhöhe. Die Klinik Aadorf verfügt über 60 Betten. Bis zu 40 Prozent der Patienten kommen aus dem Kanton Zürich.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel