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Ostschweiz Milde Urteile im Flowtex-Prozess

Der ehemalige Flowtex-Geschäftsführer und seine Ex-Frau müssen wegen Geldwäscherei ins Gefängnis. Auch der Anwalt der Frau wurde verurteilt. Die beiden erwachsenen Kinder des Paars wurden freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Bezirksgericht Frauenfeld blieb mit den Urteilen deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Anklage wollte beweisen, dass Vermögenswerte in der Höhe von rund 25 Millionen Franken aus einem im Jahr 2000 aufgeflogenen Betrugsfall rund um die deutsche Firma Flowtex in die Schweiz verschoben und hier gewaschen wurden.

Der 20-tägige Prozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld hatte im Oktober 2015 begonnen. Angeklagt waren der ehemalige Flowtex-Geschäftsführer, dessen Ex-Frau, die beiden erwachsenen Kinder des Paars sowie der Rechtsanwalt der Ex-Frau. Ihnen wurde Geldwäscherei, mehrfache Veruntreuung oder alternativ Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Erschleichung einer Falschbeurkundung vorgeworfen.

Schmuck oder Bilder aushändigen

Das Gericht sprach die Ex-Frau als Hauptangeklagte in verschiedenen Anklagepunkten schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten - davon 12 Monate unbedingt. Dazu kommt eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen à 200 Franken. Sie muss zudem Vermögenswerte wie Diamanten, Schmuckstücke oder vier Chagall-Bilder aushändigen.

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Härteres Urteil gefordert (28.01.2016)
01:28 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 28 Sekunden.

Auch für den Anwalt der Frau gab es in Teilaspekten der Anklage Schuldsprüche. Zu Last gelegt wurden ihm aber bandenmässige Geldwäscherei und Urkundenfälschung. Dafür erhält er eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe in der Höhe von 360 Tagessätzen à 400 Franken.

Freisprüche für Kinder

Der ehemalige Flowtex-Geschäftsführer wurde wegen bandenmässiger Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Davon muss er die Hälfte absitzen. Dazu kommt eine Geldstrafe von 120 Tagesätzen à 200 Franken. Für die beiden erwachsenen Kinder, die an den Vermögensgeschäften ihrer Eltern nur am Rand beteiligt waren, gab es hingegen Freisprüche.

Lange Freiheitsstrafen gefordert

An der Verhandlung hatte der Staatsanwalt für die Ex-Frau des Geschäftsführers eine Freiheitsstrafe von 65 Monaten sowie eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen gefordert. Der Anwalt der Frau sollte eine Freiheitsstrafe von 60 Monaten sowie eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen erhalten. Für den ehemaligen Flowtex-Geschäftsführer wollte die Anklage eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten, dazu ebenfalls eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen.

In ihren Plädoyers hatten die Verteidigungen die Argumentation der Staatsanwaltschaft stark kritisiert und für ihre Mandanten durchwegs Freisprüche gefordert.

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