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Ostschweizer Übersicht In diesen Kantonen ist Feuerwerk verboten

  • Die Kantone St. Gallen, Thurgau, Glarus sowie die beiden Appenzell erlassen ein absolutes Feuerverbot und verbieten somit auch das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August.
  • Im Kanton Graubünden sind Feuer und Feuerwerk nur teilweise verboten. In den Südtälern gilt ein absolutes Feuerverbot.
  • Verstösse können polizeilich geahndet werden.

Feuer- und Feuerwerksverbote in der Ostschweiz


Kanton SG
Kanton TG
Kanton GR*
Kanton AI
Kanton AR
Kanton GL
Totales Feuer- und
Feuerwerksverbot
XX
*
XX
X
Feuerverbot im Wald oder
in Waldesnähe
XX
XXXX
FeuerwerksverbotXX
*
X
X
X
Feuerwerksverbot im Wald oder
in Waldesnähe
XX*
XXX
Anmerkung


* Einzelne Gemeinden haben totales Feuerverbot erlassen.


St. Gallen: Der kantonale Führungsstab habe beim Vorsteher des St. Galler Sicherheits- und Justizdepartementes ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot beantragt, welches gutgeheissen wurde, heisst es in einer Mitteilung des Kantons St. Gallen. Das Verbot gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet, also auch an Gebieten ausserhalb des Waldes.

Feuerverbot St. Gallen

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Bis auf Widerruf ist im Kanton St. Gallen folgendes untersagt:

  • Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen.
  • Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.
  • Brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Holzkohlegrills zu gebrauchen.
  • Kerzen im Freien anzuzünden.

Thurgau: Aufgrund der aktuellen Wetterlage gilt ab sofort auch im Kanton Thurgau ein totales Feuer- und Feuerwerksverbot. Wie es in einer Mitteilung heisst, müsse damit gerechnet werden, dass die Trockenperiode weiterhin anhalte, was das Gefahrenpotenzial für Brände weiter erhöht. Auch das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer gelte weiterhin.

Feuerverbot Thurgau

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Bis auf Widerruf gilt im Kanton Thurgau folgendes:

  • Entfachen von Feuer im Wald, in waldnahem Gebiet, auf Feldern, an Fluss- und Seeufern und in Siedlungsgebiet ist verboten.
  • Ganzheitliches Verbot von Feuerwerk.
  • Grillieren ist nur mit Gas- oder Elektrogrill gestattet.

Graubünden: Das absolute Feuerverbot gilt im Kanton Graubünden zwar grossräumig, jedoch nicht ganzheitlich. So sind die Regionen Oberengadin, Münstertal und Samnaun vom absoluten Feuerverbot ausgenommen. Generell gilt im Kanton Graubünden ein Feuerverbot in Wäldern und in deren Nähe. Mehrere Gemeinden haben das Entzünden von Feuer im Freien untersagt und auch das Abbrennen von Feuerwerk verboten.

Appenzell Ausserrhoden: Auf dem ganzen Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden. Wie der Kanton mitteilt, verschlimmere sich die Trockenheit im Kanton und einzelne Bäche begännen auszutrocknen.

Appenzell Innerrhoden: Auf dem ganzen Kantonsgebiet ist es bis auf Widerruf verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder Feuerwerk zu zünden. Erlaubt bleibt der Betrieb von Gas- oder Elektrogrills ausserhalb der Wälder, sofern die Geräte auf einem nicht brennbaren Untergrund stehen und die nötige Auf- und Umsicht gewährleistet wird.

Glarus: Das Feuern im Freien ist im ganzen Kanton verboten.

Audio
Feuerverbote in der Ostschweiz
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 31.07.2018. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 24 Sekunden.

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