Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Ostschweiz Prozess in Flawil: Blick-Journalist verlangt Freispruch

Der Fall sorgte für Aufsehen: 2011 wurden in St. Gallen mehrere Frauen von Taxifahrern sexuell missbraucht. Daraufhin veröffentlichte die Zeitung «Blick» das Foto eines unschuldigen Taxifahrers.

Taxifahrer warten am Bahnhof auf Kundschaft.
Legende: Ein Journalist und ein Privatdetektiv stehen vor Gericht, weil sie das Foto eines unschuldigen Taxifahrers weitergaben. Keystone

Im Gerichtsprozess wegen des Informationslecks bei der St. Galler Polizei verlangt der angeklagte «Blick»-Journalist einen Freispruch. Die Genugtuungsforderungen der

Taxifahrer seien abzuweisen.

 

Der angeklagte Journalist habe niemanden zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angestiftet, schon gar nicht einen Polizisten, sagte der Verteidiger des 32-jährigen «Blick»-Mitarbeiters am Mittwochnachmittag vor dem Bezirksgericht Wil. Die Bilder der verdächtigen Taxifahrer habe der Angeschuldigte

vom mitangeklagten Privatdetektiv verlangt. Wie dieser die Bilder beschaffte, spiele für den Journalisten strafrechtlich keine Rolle. Ausserdem habe der unschuldige Taxifahrer, dessen Bild der «Blick» fälschlicherweise publizierte, mit der Korrektur des Artikels ausdrücklich auf Forderungen gegenüber der Zeitung verzichtet.

 

Der Privatdetektiv und der «Blick»-Journalist sollen gemäss Anklage wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung mit bedingten Geldstrafen von 240 Tagessätzen à 120 Franken und 60 Tagessätzen à 100 Franken bestraft werden.

 

Detektei geschlossen

Audio
Blick-Journalist verlangte Freispruch (Einschätzungen von SRF-Redaktorin Tanja Millius, 15.05.2013)
03:43 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 43 Sekunden.

Teilweise schuldig bekannte sich der 32-jährige Privatdetektiv, der aus gesundheitlichen Gründen vom Gerichtsprozess dispensiert wurde. Der Beschuldigte habe aus seinen Fehlern gelernt und seine Detektei geschlossen, sagte sein Verteidiger.

 

Im Fall der Taxifahrer-Bilder akzeptiert der Detektiv einen Schuldspruch. Da der betreffende Polizist bereits verurteilt worden sei, bestreite der Angeklagte die Amtsgeheimnisverletzung nicht. Eine bedingte Geldstrafe von höchstens 45 Tagessätzen sei genug, sagte sein Verteidiger.  

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel