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Ostschweiz Risikosportarten: Anbieter brauchen Bewilligung

Ab Januar 2014 ist das Anbieten von sogenannten Risikosportarten bewilligungspflichtig. Betroffen sind vor allem die Bereiche des Bergführerwesens und des Schneesports, aber auch die Anbieter von Canyoning oder Bungee-Jumping. Damit soll die Qualität und die Sicherheit erhöht werden.

Die Anbieter müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, ein Zertifikat vorweisen und eine Sorgfaltspflicht einhalten. Erst dann erhalten sie eine Bewilligung. Diese Bewilligung ist bis im Sommer 2014 im Wohnsitzkanton zu beantragen, gilt danach aber für die ganze Schweiz.

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Bewilligung erteilt der Kanton (6.12.2013)
02:05 min
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Nur Wassersport neu

Im Kanton Graubünden gab es bis heute schon Regelungen für den Berg- und Schneesport. Bergführer brauchten eine Ausbildung, eine Versicherung und bekamen dann eine Bewilligung. Für den Gebirgskanton ist lediglich das Gesetz im Bereich Wassersport neu. Im Gegensatz zum Kanton St. Gallen wird Graubünden ein sogenanntes Varianteninventar führen. Heisst: Bei ungesichertem Gebiet braucht beispielsweise ein Skilehrer eine spezielle Ausbildung.

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