Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Ostschweiz Schule für Gestaltung St. Gallen: Entlassung gerechtfertigt

Das St. Galler Bildungsdepartement hat Ende 2013 den ehemaligen Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung an der St. Galler Gewerbeschule entlassen. Zu Unrecht, wie dieser glaubte und damit an die Öffentlichkeit ging. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden: Die Entlassung war gerechtfertigt.

Im Vorfeld seiner Entlassung hatte der ehemalige Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung wiederholt angebliche Verfehlungen des Bildungsdepartements bei der Information des Kantonsrates angeprangert. Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass sich das Bildungsdepartement und die Schulleitung entgegen den Vorwürfen korrekt verhalten haben und der Gang des Abteilungsleiters an die Presse ungerechtfertigt war.

In seinem Entscheid hält das Gericht fest - so teilt die St. Galler Staatskanzlei mit - dass das Bildungsdepartement den Kantonsrat zur Höhe der Schuldgelder für vergleichbare Angebote korrekt informiert hab. Der ehemalige Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung hatte demnach keine Veranlassung, einen angeblich falschen Sachverhalt in einer öffentlichen Debatte zu «berichten» und dem Bildungsdepartement vorzuwerfen, es hätte Informationsmaterial der Gewerbeschule an die Mitglieder der vorberatenden Kommission zurückbehalten.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel