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Die Vorfälle an der Schule Wigoltingen werden untersucht
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 12.06.2019. Bild: Keystone
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Schule Wigoltingen Der Kanton untersucht die Kündigungswelle von Lehrpersonen

Eine Anzeige ist rechtskräftig. Der Kanton muss überprüfen, ob seitens Schule rechtliche und pädagogische Vorgaben eingehalten wurden.

Drei Themenkreise stehen im Fokus. Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Sachverhaltsklärung werden das neue Sekundarschulmodell, das Arbeitsverhältnis Schulbehörde-Lehrpersonen, sowie die gesetzlichen Informations- und Kommunikationsverpflichtungen der Schule Wigoltingen untersucht.

Fragebogen soll Klarheit bringen

Um einen Überblick über die Situation zu bekommen, hat der Kanton der Schulbehörde, den beiden Schulleitern, den Lehrpersonen und der Schulaufsicht (Amt für Volksschule) einen Fragebogen zukommen lassen. Eltern, die sich an der Erhebung ebenfalls beteiligen möchten, können dies auf Anfrage machen.

Was bisher geschah:

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  • Seit Sommer 2018 sind zwei neue Schulleiter in Wigoltingen.
  • Im Verlauf des Schuljahrs sind zwischen den Oberstufenlehrpersonen und der Schulleitung Differenzen aufgetreten.
  • Der Konflikt hat sich auf die Behörde ausgeweitet.
  • Auf Ende Schuljahr haben sieben von zwölf Lehrer und Lehrerinnen der Oberstufe gekündigt.
  • Zwei Personen haben beim Kanton Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese wurde in eine Anzeige verwandelt, da die Personen nicht beschwerdelegitimiert waren.
  • Die Anzeige ist jetzt rechtskräftig. Der Kanton untersucht den Konflikt in der Volksschulgemeinde Wigoltingen.

Ziel sei es, ein Gesamtbild zu erhalten, sagt Generalsekretär Paul Roth. Sollte ein Verstoss vorliegen, könnte der Kanton eine Weisung oder Anordnung erlassen.

Mögliche Konsequenzen wären eine Weisung oder eine Anordnung an die Schulgemeinde.
Autor: Paul Roth Generalsekretär Departement für Erziehung und Kultur, Kanton Thurgau

Vorgehensweisen, die Teil des Gesaltungsspielraums einer Schulgmeinde bilden oder die im Rahmen von ordentlichen Rechtsmittelverfahren hätten überprüft werden können, sind laut Mitteilung des Kantons nicht Gegenstand des aufsichtsrechtlichen Verfahrens.

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