Drei Themenkreise stehen im Fokus. Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Sachverhaltsklärung werden das neue Sekundarschulmodell, das Arbeitsverhältnis Schulbehörde-Lehrpersonen, sowie die gesetzlichen Informations- und Kommunikationsverpflichtungen der Schule Wigoltingen untersucht.
Fragebogen soll Klarheit bringen
Um einen Überblick über die Situation zu bekommen, hat der Kanton der Schulbehörde, den beiden Schulleitern, den Lehrpersonen und der Schulaufsicht (Amt für Volksschule) einen Fragebogen zukommen lassen. Eltern, die sich an der Erhebung ebenfalls beteiligen möchten, können dies auf Anfrage machen.
Ziel sei es, ein Gesamtbild zu erhalten, sagt Generalsekretär Paul Roth. Sollte ein Verstoss vorliegen, könnte der Kanton eine Weisung oder Anordnung erlassen.
Mögliche Konsequenzen wären eine Weisung oder eine Anordnung an die Schulgemeinde.
Vorgehensweisen, die Teil des Gesaltungsspielraums einer Schulgmeinde bilden oder die im Rahmen von ordentlichen Rechtsmittelverfahren hätten überprüft werden können, sind laut Mitteilung des Kantons nicht Gegenstand des aufsichtsrechtlichen Verfahrens.