Die Swissness-Vorlage sieht vor, dass Produkte von ausländischen Äckern nur noch als schweizerisch gelten, wenn die Felder seit mindestens 1984 von einem Schweizer Bauern bewirtschaftet werden.
Der Verband der Schweizer Gemüseproduzenten hat sich dafür ausgesprochen, die Vorlage in dieser Form umzusetzen. Ostschweizer Gemüsebauern dürften dann Gemüse, dass sie im Ausland nach Schweizer Richtlinien anbauen, teilweise nicht mehr mit dem Schweizerkreuz verkaufen.
Der Präsident des Schweizer Bauernverbandes, Markus Ritter, selber Landwirt im St. Galler Rheintal, setzt sich deshalb für einen Kompromiss ein. Flächen, die bereits vor dem 1. Januar 2014 von einem Schweizer Bauern bewirtschaftet wurden, sollen von der Vorlage ausgenommen werden.
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