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Todesfalle Zäune Unterschriften für ein Stacheldrahtverbot

Jährlich verenden Dutzende Wildtiere in Zäunen. St. Galler Jäger und Tierschützer wollen strengere Gesetze.

Das Problem: Rund 40 Tiere sterben jährlich im Kanton St. Gallen, weil sie sich in einem Zaun oder Draht verfangen. So viele Fälle werden zumindest gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte allerdings gross sein. Im Kanton St. Gallen gibt es viele Zäune, weil es viele Weidetiere gibt. Für die Wildtiere sind gerade die Stacheldrähte und mobilen Zäune (Weidezäune) eine Gefahr. Vor allem nicht oder schlecht unterhaltene Zäune sowie nach der Benützung nicht weggeräumte Zäune sind eine besondere Gefahr. Die Tiere sehen die Zäune oft nicht und verheddern sich darin. Mit tödlicher Folge.

Eine Eule verfing sich im Stacheldraht. Sie starb.
Legende: Ein Waldkauz verfing sich im Stacheldraht. Er starb. Roger Cincera

Die Zuständigkeit: Das Gesetz rund um Zäune und Wildtiere ist breit ausgelegt. Es gibt zwar in der Eidgenössischen Tierschutzverordnung einen Artikel der besagt, dass Stacheldraht rundum Gehege verboten ist. Nur was ist ein Gehege? Denn bei grossflächigen Weiden kann eine Ausnahmebewilligung gegeben werden. Auf kantonaler Ebene gibt es sowohl im Tierschutzgesetz, Baugesetz, Landwirtschaftsgesetz, Waldgesetz als auch im Jagdgesetz Bestimmungen zum Thema. Im Jagdgesetz steht zum Beispiel: «Unnötige Zäune sind abzuräumen.» Aber welche Zäune sind unnötig? Dominik Thiel, Leiter vom St. Galler Amt für Natur, Jagd und Fischerei, räumt ein: «Es gibt Zäune, die nicht notwendig sind. Es gibt Zäune, die alt sind und die niemand abbricht, weil sich niemand als zuständig sieht. Es gibt Zäune, die nicht mehr gebraucht werden und herumliegen. Es handelt sich um ein Vollzugsproblem.»

Stacheldraht wurde im Wald vergessen.
Legende: Alleine im Kanton St. Gallen dürfte es über hundert Kilometer Stacheldraht haben, der vergessen wurde und verrostet. Peter Weigelt

Die Initiative: Der Verband der St. Galler Jäger, Pro Natura und der WWF schliessen sich zusammen und wollen nächstes Jahr eine Gesetzesinitiative lancieren. Dafür brauchen sie 6000 Unterschriften. Darin geht es vor allem um zwei Ziele: Der Stacheldraht soll im ganzen Kanton verboten werden und die Weidenetze und Stromladungen dürfen nur aktiv sein, wenn auch tatsächlich Tiere drin sind. Ansonsten sollen sie innert einer Woche abgeräumt werden.

Stacheldrahtverbot:

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Der Kanton Graubünden setzt den Artikel in der EidgenössischenTierschutzverordnung strikt um. Stacheldraht ist verboten. Zudem wurden die Gemeinden angewiesen, Stacheldrähte zu entfernen. Der Stacheldraht habe in der Landwirtschaft an Bedeutung verloren, so dass der Artikel in der Tierschutzverordnung kein Problem gewesen sei umzusetzen, so Rolf Hanimann, Leiter Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit vom Kanton Graubünden. Denn bereits in den letzten Jahrzehnten sei kaum Stacheldraht eingesetzt worden.

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Verbot von Stacheldraht gefordert
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 04.05.2018. Bild: zvg
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 58 Sekunden.

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