Das Problem: Rund 40 Tiere sterben jährlich im Kanton St. Gallen, weil sie sich in einem Zaun oder Draht verfangen. So viele Fälle werden zumindest gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte allerdings gross sein. Im Kanton St. Gallen gibt es viele Zäune, weil es viele Weidetiere gibt. Für die Wildtiere sind gerade die Stacheldrähte und mobilen Zäune (Weidezäune) eine Gefahr. Vor allem nicht oder schlecht unterhaltene Zäune sowie nach der Benützung nicht weggeräumte Zäune sind eine besondere Gefahr. Die Tiere sehen die Zäune oft nicht und verheddern sich darin. Mit tödlicher Folge.
Die Zuständigkeit: Das Gesetz rund um Zäune und Wildtiere ist breit ausgelegt. Es gibt zwar in der Eidgenössischen Tierschutzverordnung einen Artikel der besagt, dass Stacheldraht rundum Gehege verboten ist. Nur was ist ein Gehege? Denn bei grossflächigen Weiden kann eine Ausnahmebewilligung gegeben werden. Auf kantonaler Ebene gibt es sowohl im Tierschutzgesetz, Baugesetz, Landwirtschaftsgesetz, Waldgesetz als auch im Jagdgesetz Bestimmungen zum Thema. Im Jagdgesetz steht zum Beispiel: «Unnötige Zäune sind abzuräumen.» Aber welche Zäune sind unnötig? Dominik Thiel, Leiter vom St. Galler Amt für Natur, Jagd und Fischerei, räumt ein: «Es gibt Zäune, die nicht notwendig sind. Es gibt Zäune, die alt sind und die niemand abbricht, weil sich niemand als zuständig sieht. Es gibt Zäune, die nicht mehr gebraucht werden und herumliegen. Es handelt sich um ein Vollzugsproblem.»
Die Initiative: Der Verband der St. Galler Jäger, Pro Natura und der WWF schliessen sich zusammen und wollen nächstes Jahr eine Gesetzesinitiative lancieren. Dafür brauchen sie 6000 Unterschriften. Darin geht es vor allem um zwei Ziele: Der Stacheldraht soll im ganzen Kanton verboten werden und die Weidenetze und Stromladungen dürfen nur aktiv sein, wenn auch tatsächlich Tiere drin sind. Ansonsten sollen sie innert einer Woche abgeräumt werden.