- Das Hochwasserschutzprojekt Weinfelden-Bürglen kann vorerst nicht umgesetzt werden.
- Das Verwaltungsgericht hat verschiedene Beschwerden in einem Punkt gutgeheissen.
- Wie lange sich das Projekt an der Thur verzögert, kann nur vermutet werden.
«Wir reden vermutlich nicht von Monaten, sondern von Jahren», sagt Marco Sacchetti, Generalsekretär beim Thurgauer Departement für Bau und Umwelt. «Langsam macht es uns Bauchschmerzen. Denn sollte ein Extremereignis eintreten, ist das Schadenpotezial enorm.» Vor allem im Raum Weinfelden sei der Hochwasserschutz ungenügend.
Einsprachen von Landeigentümern
2014 hatte der Thurgauer Grosse Rat das Hochwasserprojekt Weinfelden-Bürglen genehmigt. Mehrere Einsprachen von Landwirtinnen und Landwirten gegen das Vorhaben wurden vom Departement für Bau und Umwelt abgewiesen.
Die Betroffenen rekurrierten beim Verwaltungsgericht. In einem Entscheid von Ende Dezember erhielten sie in einem Punkt Recht: Das Verwaltungsgericht verlange, dass das Departement für Bau und Umwelt seine Entscheide über die Einsprachen mit der für die Grundeigentümer verbindlichen Festlegung des Gewässerraums koordinieren müsse, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag.
Eine umfassende Interessenabwägung könne nur erfolgen, wenn sämtliche Faktoren des Bauprojektes und des Gewässerraums bekannt seien, hatte das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid festgestellt.