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Abstimmung Kanton Uri Ja zu Steuergesetz und höherer Dividendenbesteuerung

Die Urner Reaktion auf die Nationale Steuerreform wurde vom Stimmvolk gutgeheissen.

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Die Argumente der Gegner und Befürworter
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 27.09.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 15 Sekunden.

Die eidgenössische Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung im Mai hebte die Steuerprivilegien für hauptsächlich international tätige Unternehmen auf. Um attraktiv zu bleiben wird der Gewinnsteuersatz im Kanton und den Gemeinden von 9.4 auf 6.2 Prozent gesenkt. Diese Anpassung benötigt wiederum Massnahmen zur Gegenfinanzierung.

Knackpunkt Dividendenbesteuerung

Um die Steuereinbussen finanzieren zu können, wollte die Urner Regierung den Steuersatz auf den Aktienerträgen von heute 40 auf 60 Prozent erhöhen. Das passte der FDP nicht, sie bestand im Landrat auf einer tieferen Besteuerung von 50 Prozent. Das ist das Minimum, welches der Bund vorschreibt. Dieses Minimum haben die Urnerinnen und Urner nun gutgeheissen.

Ja zur digitalen Steuererklärung

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Ebenfalls gutgeheissen haben die Stimmenden die Anpassungen bei den Steuerprozessen. Das bisherige Papierdossier wird durch ein elektronisches abgelöst. Die Urnerinnen und Urner können fortan die Steuererklärung wie bisher in Papierform, oder eben elektronisch einreichen. Diese Massnahme verschaffe auch der Steuerbehörde einen Mehrwert, so der Kanton. Durch die Anpassung fallen Investitionskosten von 1.74 Millionen Franken an.

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