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Zentralschweiz Asylzentrum: Fischbach zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Der Kanton Luzern will das ehemalige Altersheim Mettmenegg in Fischbach als Asylunterkunft umnutzen. Das ist möglich, sagt das Luzerner Kantonsgericht. Die Gemeinde Fischbach sieht das anders. Nun beschäftigt sich das Bundesgericht mit dem Fall Fischbach.

Im ehemaligen Altersheim Mettmenegg in Fischbach soll es Platz geben für 35 Asylsuchende. Schon seit dreieinhalb Jahren will der Kanton Luzern das Gebäude umnutzen. Die Gemeinde wehrt sich aber mit Händen und Füssen gegen diese Pläne.

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Fischbach geht vor Bundesgericht (12.03.2015)
03:28 min
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Nun geht der Gemeinderat vor Bundesgericht. Gemeindepräsidentin Martha Stöckli bestätigt auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des «Willisauer Boten». Im Gegensatz zum Luzerner Kantonsgericht ist Fischbach der Meinung, das Altersheim – das ausserhalb der Bauzone liegt – dürfe nicht umgenutzt werden.

«Eine Mehrheit der Bevölkerung in Fischbach ist immer noch gegen ein Asylzentrum», sagt Martha Stöckli. Deshalb sei es quasi eine Verpflichtung für den Gemeinderat, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Beim Bundesgericht war der Gemeinderat bereits einmal abgeblitzt, dies wegen Verfahrensfehlern. «Inhaltlich hat sich das Gericht noch nicht zum Fall geäussert», so Martha Stöckli. Man wolle alle Möglichkeiten ausschöpfen. «So wollen wir erreichen, dass wir in dieser Sache Klarheit haben und dass wieder Ruhe einkehrt in Fischbach.»

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