Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass sich die geplante Nutzung als Heim für Asylbewerber mit einer Belegung von maximal 35 Personen aus raumplanerischer Sicht nicht wesentlich von der ursprünglichen Altersheimnutzung unterscheide.
Bei beiden Nutzungen handle es sich um Wohnnutzungen im weiteren Sinn, die von ihrer Art und Intensität her insgesamt vergleichbar und ähnlich seien, entschied das Kantonsgericht. Zudem habe die Umnutzung insgesamt auch keine raumplanerisch wesentliche Mehrbeanspruchung der Infrastruktur zur Folge.
«Asylzentrum sprengt die Möglichkeiten von Fischbach»
In Fischbach nimmt man den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts enttäuscht zur Kenntnis. «Wir sind eine Gemeinde mit rund 700 Einwohnerinnen und Einwohner, und ein Asylzentrum in dieser Grösse würde unsere Möglichkeiten sprengen», sagt Sozialvorsteher Markus Maurer. Anders sieht dies der Luzerner Regierungsrat Guido Graf. Man sei der Gemeinde betreffend der Zahl der Asylbewerber im Heim schon entgegen gekommen, sagt Graf: «Wir halten an den Plänen fest, wir sind angewiesen auf diese Plätze.»
Die Gemeinde Fischbach kann das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts innerhalb der nächsten 30 Tage weiterziehen. Ein Entscheid diesbezüglich ist noch nicht gefallen.