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Öffentliche Interessen höher gewichten? Luzerner Journalistin will Freispruch
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 09.03.2020. Bild: SRF
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Besetzte Villa betreten Journalistin pocht vor Luzerner Kantonsgericht auf Medienfreiheit

Während die Beschuldigte bei einem Schuldspruch die Medienfreiheit in Gefahr sieht, befürchtet die Hausbesitzerin bei einem Freispruch eine Aushöhlung der Eigentumsrechte.

Zu welchem Schluss das Kantonsgericht, vor dem am Montag der rund zweistündige Berufungsprozess stattgefunden hat, kommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnet. Das Bezirksgericht hatte die Journalistin im Juni 2019 wegen Hausfriedensbruch zu einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Im April 2016 hatte die Gruppe «Gundula» ein leerstehendes Haus an der Luzerner Obergrundstrasse besetzt. Die 1891 erbaute und als erhaltenswert eingestufte Villa, die der Bodum Invest AG gehört, stand bereits seit längerer Zeit leer.

Journalistin war sich bei Betreten des Hauses keiner Schuld bewusst

Die Luzerner Journalistin arbeitete damals für die Online-Plattform «Zentralplus». Sie habe das besetzte Grundstück über ein offenes Gittertor und das Haus über eine offene Tür betreten, sagte sie vor dem Kantonsgericht. Sie habe eine Reportage schreiben wollen, um zu zeigen, was in dem Haus vorgehe und wie es dort aussehe, denn es habe unterschiedliche Aussagen dazu gegeben. Umstritten war namentlich der Zustand der Villa. Der Eigentümerin wurde vorgeworfen, sie lasse das Haus verfallen, um es abreissen zu können.

Sie habe gewusst, dass Verhandlungen über eine Zwischennutzung gescheitert seien, und dass die Besetzung vor einem Ende stehe, sagte die Journalistin vor Gericht. Sie habe sich aber keine Gedanken dazu gemacht, ob sie sich mit dem Betreten des Hauses strafbar mache.

Über ein Politikum berichtet

Ihre Mandantin sei einzig als Journalistin auf das Grundstück gegangen, betonte die Verteidigerin der Beschuldigten. Die Hausbesetzung sei ein Politikum und somit von öffentlichem Interesse gewesen. Schliesslich sei es auch um Missstände gegangen.

Der Augenschein vor Ort und damit das Betreten des besetzten Grundstücks sei ein angemessenes Mittel gewesen, um objektiv über die Besetzung zu berichten, sagte die Anwältin. Das Hausrecht der Eigentümerin sei nur minimal tangiert worden.

Wäre eine Recherche auch ohne Betretung möglich gewesen?

Der Anwalt der Hausbesitzerin sah dies anders. Er forderte eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und eine bedingte Strafe von mindestens 20 Tagessätzen sowie eine Busse. Die Beschuldigte könne für sich keine Sonderrechte in Anspruch nehmen, sagte er. Sie hätte auch auf einem anderen Weg zur Besetzung recherchieren können.

Der Anwalt der Grundeigentümerin sagte auch, dass diese die Besetzung nie geduldet habe. Er rief das Gericht dazu auf, ja nicht die Eigentumsrechte auszuhöhlen. Es sei am Eigentümer zu entscheiden, wer sich auf seinem Grundstück aufhalten dürfe.

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