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Einschätzungen des Experten für Medienrecht Dominique Strebel
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 28.06.2019. Bild: Keystone
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Besetzte Villa in Luzern Luzerner Journalistin zieht Urteil weiter

  • Die Luzerner Journalistin wurde vom Bezirksgericht Luzern verurteilt. Sie hatte 2016 eine besetzte Villa betreten.
  • Zusammen mit dem Online-Portal «Zentralplus» zieht sie den Fall nun ans Kantonsgericht weiter, heisst es in einer Mitteilung. Es gehe um die Grundsatzfrage, wie weit die Medienfreiheit gehen dürfe. Dafür lohne es sich zu kämpfen.
  • In erster Instanz wurde die Journalistin wegen Hausfriedensbruchs mit einer Busse von 500 Franken bestraft. Ausserdem soll sie die Gerichtskosten von rund 1300 Franken sowie die Anwaltskosten der Hauseigentümerin und Klägerin Bodum Invest (3000 Franken) bezahlen.
  • Eine Berichterstattung wäre auch ohne Betreten möglich geworden, so die Begründung.

Der Auslöser für den Gerichtsfall liegt über drei Jahre zurück: Damals, im April 2016, hatte die Gruppe «Gundula» eine Villa an der Obergrundstrasse in Luzern besetzt, die seit zwei Jahren leer stand. Am Abend des 20. April hielt sich eine Journalistin des Online-Portals «Zentralplus» mehrere Stunden im besetzten Haus auf. Zu Recherchezwecken – sie wollte eine Reportage schreiben.

Sie habe das Grundstück durch ein offenes Tor betreten, sagte die Journalistin an der Verhandlung vor dem Luzerner Bezirksgericht. Im Gebäude hätten sich über 50 Personen aufgehalten. Sie habe mit ihrem Besuch herausfinden wollen, was in der Villa vorgehe, wie deren baulicher Zustand sei und wer sich darin aufhalte.

Bodum: Hausfriedensbruch «nicht zu rechtfertigen»

Eigentümer der Villa ist die Bodum Invest. Deren Anwalt liess die Argumentation der Journalistin nicht gelten: Der Artikel, den sie schliesslich verfasst habe, habe keine neuen Informationen gebracht – das Wesentliche sei durch frühere Medienberichte bereits bekannt gewesen, Missstände habe sie mit ihren Recherchen keine aufgedeckt. Die Journalistin habe damit einen Hausfriedensbruch begangen, der nicht zu rechtfertigen sei. Das Eigentumsrecht dürfe nicht ausgehöhlt werden. Der Anwalt der Bodum Invest beantragte daher 20 Tagessätze bedingt.

Verteidigerin sieht öffentliches Interesse gegeben

Die Verteidigerin der Journalistin plädierte dagegen für Freispruch. Es habe ein öffentliches Interesse an der Recherche gegeben, sagte sie. Zudem sei es für eine objektive Berichterstattung unumgänglich gewesen, dass sich die Journalistin ein eigenes Bild in dem Gebäude mache. Die Verteidigerin warf der Bodum Invest vor, an der Journalistin ein Exempel statuieren zu wollen – weil ihr ihre Berichterstattung nicht gepasst habe.

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7 Kommentare

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  • Kommentar von Rudolf Räber  (Eins)
    Vermessen, der Anwalt fordert Tagessätze ... Egal er bekommt ja sein Geld von Herrn Bodum und handelt so wie er es vorschlägt, jedoch von diesem gutgeheissen bekommt.
    Herr Bodum müsste sich wohl von Anfang an im Klaren gewesen sein, dass die wirklich erhaltenswerten Villen einem Schutz unterliegen. Zumindest hat er wohl deren Kauf gutgeheissen auch wenn ihm wohl sein Immobilienhändler dazu geraten hat. Zeit selbst Überlegungen anzustellen hat er ja scheinbar nicht.
  • Kommentar von Roger Fasnacht  (FCB Forever)
    Mag ja sein, dass es "ein öffentliches Interesse an der Recherche" gegeben hat wie die Verteidgung sagt, aber das rechtfertigt nicht Gesetze zu missachten. Mit dieser Argumentation könnte man sonst alles begründen ie Einbruch, illegale Abhörung, Folter etc, etc. Der konkrete Fall scheint nicht schwerwiegend, aber das kann man dann im Strafmass entsprechend berücksichtigen.
  • Kommentar von Jean-Philippe Ducrey  (Jean-Philippe Ducrey)
    Ein privates Grundstück ist ein privates Grundstück und kein "öffentliches Interesse" ist so gross, als dass Journalisten ungefragt ein privates Grundstück betreten dürfen. Wenn auf einem privaten Grundstück illegale Vorkommnisse vermutet werden, dann gibt es die zuständigen Behörden und die haben Pressesprecher. So läuft das!