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Zentralschweiz Bundesgericht gibt Einblick in Akten der Schwyzer Justizaffäre

Das Bundesgericht gewährt den Beschwerdeführern in der Schwyzer Justizaffäre Einblick in den umstrittenen Vergleich zwischen dem Regierungsrat und Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler. Über die Beschwerde selber haben die Richter in Lausanne noch nicht entschieden.

Die Auseinandersetzungen zwischen dem Schwyzer Kantonsgericht und den Strafverfolgungsbehörden hatten zu einem Streit geführt. Im Januar 2012 liess die Rechts- und Justizkommission des Kantonsrats verlauten, dass sie Martin Ziegler als amtierenden Kantonsgerichtspräsidenten nicht zur Wiederwahl empfehle.

Ziegler erhob deshalb Klage. Darauf einigte er sich mit dem Regierungsrat auf einen Vergleich. Gemäss diesem verzichtet Ziegler auf eine erneute Kandidatur und erhält dafür als Abfindung das Eineinhalbfache seines bisherigen Jahreslohns.

Dagegen erhoben drei Schwyzer Bürger Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht. Sie vertreten die Ansicht, dass der Regierungsrat seine Kompetenzen überschritten habe und der Vergleich dem Finanzreferendum hätte unterstellt werden müssen.

In diesem Rahmen verlangten sie vom Bundesgericht auch Einblick

in den fraglichen Vergleich. Gemäss der Verfügung aus Lausanne enthalten die Papiere aber keine genauen Zahlen zur Abfindung.

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