Die Auseinandersetzungen zwischen dem Schwyzer Kantonsgericht und den Strafverfolgungsbehörden hatten zu einem Streit geführt. Im Januar 2012 liess die Rechts- und Justizkommission des Kantonsrats verlauten, dass sie Martin Ziegler als amtierenden Kantonsgerichtspräsidenten nicht zur Wiederwahl empfehle.
Ziegler erhob deshalb Klage. Darauf einigte er sich mit dem Regierungsrat auf einen Vergleich. Gemäss diesem verzichtet Ziegler auf eine erneute Kandidatur und erhält dafür als Abfindung das Eineinhalbfache seines bisherigen Jahreslohns.
Dagegen erhoben drei Schwyzer Bürger Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht. Sie vertreten die Ansicht, dass der Regierungsrat seine Kompetenzen überschritten habe und der Vergleich dem Finanzreferendum hätte unterstellt werden müssen.
In diesem Rahmen verlangten sie vom Bundesgericht auch Einblick
in den fraglichen Vergleich. Gemäss der Verfügung aus Lausanne enthalten die Papiere aber keine genauen Zahlen zur Abfindung.