Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zentralschweiz Bundesgericht soll über Luzerner Polizeigesetz entscheiden

Nach dem neuen Polizeigesetz müssen Veranstalter von Kundgebungen und einzelne Teilnehmer bis 30'000 Franken für Polizeikosten zahlen, wenn eine Demo eskaliert und Bewilligungsauflagen nicht eingehalten werden. Die Demokratischen Juristen Luzern bereiten eine Beschwerde ans Bundesgericht vor.

Artet eine Kundgebung aus, müssen Veranstalter ab 2016 bis zu 30'000 Franken der Polizeikosten tragen, die wegen Ausschreitungen zusätzlich entstehen.

Audio
Beschwerde gegen Polizeigesetz (24.6.2015)
01:45 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 45 Sekunden.

Für die Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern DJL stellt das Gesetz den «vorläufigen Höhepunkt einer demonstrationsfeindlichen Stimmungsmache» dar.

Es verletze mehrfach die Verfassung, erklärt Markus Husmann von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern: «Wir sind überzeugt, dass die Drohung mit dieser hohen Kostenüberwälzung im Gesetz eine abschreckende Wirkung auf Veranstalter und Teilnehmer von Demonstrationen entfalten wird, insbesondere zu heiklen Themen, die an sich schon an den Rand der gesellschaftlichen Debatte gedrängt sind.»

Ausserdem gebe es kein sachliches Kriterium, Polizeikosten bei der Ausübung eines Grundrechts anders zu behandeln als bei Straftaten wie Verkehrsregel-Verstössen.

Bürgerliche gegen Regierung

Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat hatte das Gesetz gegen den Willen der Regierung und der linken Parteien gutgeheissen. Die Regierung hatte eine Obergrenze von 4000 Franken vorgeschlagen.

Die Demokratischen Juristen hatten 2013 bereits eine erste Neuregelung der Polizeikosten erfolgreich vor Gericht bekämpft.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel