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Demonstration im Jahr 2010 in Luzern.
Legende: Eine Demonstration am Bahnhofplatz in Luzern. (Archivbild 2010) Keystone

Zentralschweiz Bundesgericht soll über Luzerner Polizeigesetz entscheiden

Nach dem neuen Polizeigesetz müssen Veranstalter von Kundgebungen und einzelne Teilnehmer bis 30'000 Franken für Polizeikosten zahlen, wenn eine Demo eskaliert und Bewilligungsauflagen nicht eingehalten werden. Die Demokratischen Juristen Luzern bereiten eine Beschwerde ans Bundesgericht vor.

Artet eine Kundgebung aus, müssen Veranstalter ab 2016 bis zu 30'000 Franken der Polizeikosten tragen, die wegen Ausschreitungen zusätzlich entstehen.

Für die Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern DJL stellt das Gesetz den «vorläufigen Höhepunkt einer demonstrationsfeindlichen Stimmungsmache» dar.

Es verletze mehrfach die Verfassung, erklärt Markus Husmann von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern: «Wir sind überzeugt, dass die Drohung mit dieser hohen Kostenüberwälzung im Gesetz eine abschreckende Wirkung auf Veranstalter und Teilnehmer von Demonstrationen entfalten wird, insbesondere zu heiklen Themen, die an sich schon an den Rand der gesellschaftlichen Debatte gedrängt sind.»

Ausserdem gebe es kein sachliches Kriterium, Polizeikosten bei der Ausübung eines Grundrechts anders zu behandeln als bei Straftaten wie Verkehrsregel-Verstössen.

Bürgerliche gegen Regierung

Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat hatte das Gesetz gegen den Willen der Regierung und der linken Parteien gutgeheissen. Die Regierung hatte eine Obergrenze von 4000 Franken vorgeschlagen.

Die Demokratischen Juristen hatten 2013 bereits eine erste Neuregelung der Polizeikosten erfolgreich vor Gericht bekämpft.

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