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Die Altstadt bleibt geschützt. Aber was ist mit jüngeren Häusern?
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 05.11.2019. Bild: SRF
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Denkmalschutzgesetz Zug Von der Angst, dass wichtige Bauobjekte einfach abgerissen werden

Im Kanton Zug soll der Denkmalschutz gelockert werden. Am 24. November entscheidet das Volk.

Im Kanton Zug entscheiden die Stimmbürger über das neue Denkmalschutzgesetz. Dieses sieht unter anderem vor, dass Häuser, welche jünger als 70 Jahre alt sind, nur noch mit Einverständnis der Eigentümer unter Schutz gestellt werden können.

Damit würden Gerichtsfälle wie jener um die Alpenblick-Hochhäuser obsolet. Die Zuger Regierung hatte die Siedlung unter kantonalen Schutz gestellt; gegen den Willen des Besitzers. Der Fall liegt sistiert beim Verwaltungsgericht. Er wird erst weiter behandelt, wenn klar ist, ob das neue Denkmalschutzgesetz angenommen wird - oder nicht.

Flugaufnahme der Baustelle der Alpenblick-Hochäuser
Legende: Die Alpenblick-Hochhäuser in Cham. Das Ensemble wurde zwischen 1962 und 1971 in Etappen erbaut. Es war die erste Hochhaussiedlung, welche im Kanton Zug gebaut wurde. ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / Fotograf: Friedli, Werner

Die Gegner des neuen Gesetzes warnen, dass mit der 70-Jahr-Regelung viele Bauzeugen aus der jüngeren Geschichte abgerissen werden. Dies gelte es zu vermeiden. Die Befürworter argumentieren, dass heute auch Bauten geschützt werden, die nicht schützenswert seien.

Weiter ist umstritten, dass die Anforderungen für eine Unterschutzstellung verschärft werden und die Denkmalschutzkommission aufgelöst werden soll.

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