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Untersuchung zur Schwyzer Justizaffäre
Aus Schweiz aktuell vom 12.12.2013.
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Zentralschweiz Der PUK-Bericht zum «Schwyzer Justizstreit» liegt vor

Hauptursache für den Justizstreit im Kanton Schwyz war ein «verbissen geführter und eskalierender Machtkampf zwischen mindestens zwei Gruppierungen». Zu diesem Schluss kommt die Parlamentarische Untersuchungskommission im am Donnerstag präsentierten Schlussbericht.

Die Spannungen zwischen Kantonsgerichtspräsidium und ehemaligem Verhöramt (heute Staatsanwaltschaft) traten nach einer Untersuchung zum Mordfall Lucie 2009 deutlich zu Tage. In der Folge kam es zu gegenseitigen Anschuldigungen, Bespitzelungen und Untersuchungen. Der Leitende Staatsanwalt ging vorgängig in Pension, der Präsident des Kantonsgerichts stellte sich nicht zur Wiederwahl.

Misstrauenskultur vergiftete das Klima

Laut Bericht führten die zu wenig ausgeprägte Sozialkompetenz bei Justizpersonen und die fehlenden rechtlichen Regelungen zu einer Misstrauenskultur. Das Klima zwischen den Justizorganen sei dadurch vergiftet worden, sagt PUK-Präsident Heinrich Züger. Justizpersonen hätten teilweise rechtswidrig, teilweise zwischenmenschlich fragwürdig gehandelt.

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PUK-Bericht zum Justizstreit liegt vor (12.12.2013)
02:56 min
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Doch auch die Aufsichtsorgane haben sich nicht immer korrekt verhalten. So hatte die Rechts- und Justizkommission beschlossen, eine Untersuchung im Fall Lucie nicht zu veröffentlichen. Es ging unter anderem um die verzögerte Datenweitergabe durch das Kantonsgericht.

Dieser Entscheid sei im Nachhinein fatal, heisst es im PUK-Bericht. Der Inhalt des Berichts sei nicht geheimhaltungswürdig.

Zudem habe es am Zusammenwirken der Aufsichtsorgane gefehlt. Die Uneinigkeit zwischen der Rechts- und Justizkommission sowie der Regierung, aber auch Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierung, haben gemäss Züger die Situation erschwert.

Die PUK schlägt mehrere Massnahmen vor, um ähnliche Konflikte in Zukunft zu verhindern. Unter anderem soll die Zusammensetzung des Kantonsgerichts und die Organisation und Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft überdacht werden.

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