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Ivo Romer muss ins Gefängnis
Aus Schweiz aktuell vom 07.02.2017.
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Veruntreuung Ehemaliger Zuger Stadtrat Romer muss ins Gefängnis

Das Zuger Strafgericht hat den früheren Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer verurteilt: Wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung soll er eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verbüssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ivo Romer wurde vorgeworfen von einer wohlhabenden Witwe fast 7 Millionen Franken für sich abgezweigt zu haben.
  • Die Verteidigung forderte einen Freispruch.
  • Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten.
  • Das Strafgericht verurteilte Ivo Romer schliesslich zu 4,5 Jahren.
  • Das Urteil lautet auf Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung.

Die Urteilsverkündung

Das Zuger Strafgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der ehemalige FDP-Stadtrat Ivo Romer in seiner zweiten Funktion als Vermögensverwalter fast 7 Millionen Franken für sich abgezweigt hatte. Das Geld nahm er von einer Basler Witwe.

Das Strafmass beträgt 4,5 Jahre – wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Das Strafgericht blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten gefordert hatte.

«Wir haben nur Indizien»

Für eine höhere Strafe fehlten dem Gericht die Beweise. «Wir haben nur Indizien», sagte die Richterin. Weil die Witwe tot sei und Romer grösstenteils die Aussage verweigert habe, würden als harte Fakten nur Bank-Unterlagen vorliegen.

Diese waren auch oft ausreichend für eine Verurteilung. Nicht immer liessen sie jedoch eine Straftat erkennen. Weil die Witwe lange Zeit noch geistig klar und von Romer tatsächlich begeistert war, lässt sich nicht beweisen, dass Ivo Romer das Geld wirklich erschlichen hat – oder ob sie ihm nicht doch etwas Gutes tun wollte.

Strafmass «im Zweifel für den Angeklagten»

Die Strafe fällt «im Zweifel für den Angeklagten» etwas milder aus als von der Anklage verlangt. Romer muss den Nachkommen der Witwe knapp 2 Millionen zurückzahlen. Der Familienstiftung schuldet er nun 1,8 Millionen.

Ob er zahlen kann, ist allerdings mehr als fraglich: Das abgezweigte Geld ist nicht mehr auffindbar und sein monatliches Einkommen als Berater bezifferte Ivo Romer auf nur 500 bis 1000 Franken. Damit er nicht ins Ausland fliehen kann, bleibt sein Pass eingezogen. Ob der Fall weitergezogen wird, ist noch unklar.

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