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«Fall Romer» Verteidiger fordert Freispruch
Aus Schweiz aktuell vom 28.06.2016.
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Zentralschweiz Prozess gegen Ivo Romer: Verteidiger fordert vollen Freispruch

Der frühere Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer soll in allen Anklagepunkten freigesprochen werden. Dies hat sein Anwalt am Dienstag vor dem Zuger Strafgericht gefordert.

  • Die Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe
  • Die Verteidigung will Freispruch
  • Prozess wird nächsten Montag weitergeführt

Am zweiten Prozesstag legt die Verteidigung von Ivo Romer ihre Argumente vor. Der Angeschuldigte habe stets auf ausdrückliche Anweisung der Frau gehandelt. Die Staatsanwaltschaft stelle nur Behauptungen auf. Sie könne nicht beweisen, dass Romer das Geld veruntreut haben soll. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Vermögen sollte bewusst schmelzen

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Romer habe keineswegs das Vermögen einer alten Frau abgezweigt. Die Dame habe alle Transaktionen abgesegnet, weil sie ihren geldgierigen Kindern nichts habe hinterlassen wollen. Sie habe sämtliche Zahlungen abgesegnet, auch jene für Ski-Events in den Bergen und das Zuger Eishockeyteam EVZ. Dass ihr Vermögen dabei dahinschmolz, war nach Darstellung des Anwalts ihr ausdrücklicher Wunsch. «Sie wollte ihren geldgierigen Kindern nichts hinterlassen». Das Verhältnis zu ihrem Vermögensverwalter war so gut, dass sie Romer «gelegentlich finanziell unterstützt habe».

Schwierige «Grande Dame»

Den Umgang mit der reichen Witwe aus Basel, die in Zug ihren Lebensabend verbracht hatte, beschrieb der Anwalt - gestützt auf Angaben von Nachkommen, Ärzten, Behörden und ehemaligen Hausangestellten - als «nicht immer einfach».

Sie sei sehr selbstbestimmt gewesen, fast schon starrsinnig, eine «Grande Dame», verwöhnt, kompliziert und schwer zufriedenzustellen. Hausangestellte hielten es oft nicht lange aus. Auch mit vier von fünf Kindern gab es Streit, weshalb sie diesen ein Hausverbot erteilte. Romer liess «auf ihren Wunsch» die Schlösser auswechseln.

Fast sieben Jahre Gefängnis gefordert

Im Gegensatz zur Forderung auf Freispruch der Verteidigung verlangte die Staatsanwaltschaft am Montag eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 10 Monaten für den Zuger Ex-Politiker. Er soll wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei verurteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Politiker vor, als Vermögensverwalter das Vertrauen einer reichen Witwe missbraucht und ihr ganzes Vermögen abgezweigt zu haben.

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Sein Verschulden sei erheblich, sagte die Staatsanwältin am Montag vor Gericht. Romer habe sechs Jahre lang delinquiert - und sogar noch während der Untersuchung eine Straftat begangen. Er soll ein Grundstück in Südafrika verkauft haben, das er mit Geld der Seniorin gekauft hatte.

«Vertrauen schamlos ausgenutzt»

Strafmildernde Umstände wie etwa Einsicht oder Reue erkannte die Staatsanwaltschaft bei Romer keine. Er habe im Verfahren nicht kooperiert. Die über 800 Fragen der Staatsanwältin beantwortete er jeweils mit «Dazu gebe ich keine Auskunft.»

«Ivo Romer nutzte das Vertrauen der Frau schamlos aus», sagte die Staatsanwältin weiter. Als die Witwe ihren Vermögensverwalter kennenlernte, war sie 90 Jahre alt, sehr vermögend, gepflegt und kultiviert. Eine Tochter der Seniorin sagte aus, ihre Mutter sei «richtig abgefahren» auf den Vermögensverwalter. Sie habe sogar ein Foto von ihm aufgestellt - vor den Fotos ihrer eigenen Kinder.

Porträt Ivo Romer
Legende: Ivo Romer muss sich vor dem Zuger Strafgericht verantworten (Archivbild) Keystone

Vollmacht über das Vermögen

«Mit der zittrigen Schrift einer 92-Jährigen» habe sie ihm einige Zeit später die alleinige Vollmacht für ihr Vermögen übertragen. Bis zu ihrem Tod im Jahr 2011 im Alter von 96 Jahren war er für ihre Millionen verantwortlich - und bediente sich offenbar grosszügig.

Mehrere Millionen Franken sollen in dieser Zeit über verworrene Tarngeschäfte und fiktive Personen an Romers eigene Firma Fidustra geflossen sein. Mit dem Geld finanzierte er nicht nur seinen teuren Lebensstil. Er trat auch als grosszügiger Spender auf, etwa für gesellschaftliche Anlässe. Der unwissenden Geldgeberin händigte er jeweils rund 2000 Franken AHV in einem Couvert aus.

Spitex-Rechnungen nicht bezahlt

Die Rechnungen der Witwe bezahlte er gegen Ende ihres Lebens nur noch lückenhaft, weil das ganze Geld auf seine eigenen Konten floss. Die Spitex, welche die mittlerweile bettlägerige Seniorin pflegen sollte, stellte ihre Leistungen schliesslich ein.

Romer habe sich nie um die Frau kümmern wollen, er habe nur von ihr leben wollen, sagte die Staatsanwältin. «Sie hat ihm blind vertraut und er wusste, dass sie nicht hinschaut.»

Er habe die Witwe von ihren Kindern abgeschottet und ihr gesamtes Vermögen vernichtet. Als die Frau im Jahr 2011 im Alter von 96 Jahren starb, war von den rund sieben Millionen Franken fast nichts mehr da.

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