- Der Kantonsrat hat nach erster Lesung dem revidierten Wasserbaugesetz mit 102 zu 0 Stimmen zugestimmt.
- Mit der Gesetzesrevision werden die Gemeindeaufgaben, der Gewässerunterhalt, an den Kanton übertragen. Neu müssen die Gemeinden auch keine Gemeindebeiträge mehr an wasserbauliche Massnahmen leisten.
- Die Gemeinden werden mit 21 Millionen Franken entlastet.
- Der Kanton will die finanzielle Mehrbelastung kompensieren und zwar im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 2018.
Einigkeit im Kantonsrat Luzern Der Hochwasserschutz wird zur Kantonsaufgabe
Ohne Gegenstimme wurde die Gesetzesrevision genehmigt. Die Gemeinden werden mit 21 Millionen Franken entlastet.
SRF1, Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr; sda/joel