Ab Anfang 2018 überwacht das privat geführte Wohnheim Vollzugsfälle aus der ganzen Zentralschweiz.
Diese neue Vollzugsform werde nur in jenen Fällen angewendet, in denen keine Gefährdung für Dritte bestehe und keine neuen Straftaten zu befürchten seien, heisst es bei der Luzerner Staatskanzlei.
Es geht hauptsächlich um kurze Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis zwölf Monaten und ist vergleichbar mit einer Halbgefangenschaft.
Bei dieser Lösung handelt es sich um eine bis Ende 2022 befristete Übergangsregelung. Bis 2023 soll eine nationale Lösung eingeführt werden.
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