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Emmer Wohnheim Bewilligung für elektronische Überwachung erteilt

  • Ab Anfang 2018 überwacht das privat geführte Wohnheim Vollzugsfälle aus der ganzen Zentralschweiz.
  • Diese neue Vollzugsform werde nur in jenen Fällen angewendet, in denen keine Gefährdung für Dritte bestehe und keine neuen Straftaten zu befürchten seien, heisst es bei der Luzerner Staatskanzlei.
  • Es geht hauptsächlich um kurze Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis zwölf Monaten und ist vergleichbar mit einer Halbgefangenschaft.
  • Bei dieser Lösung handelt es sich um eine bis Ende 2022 befristete Übergangsregelung. Bis 2023 soll eine nationale Lösung eingeführt werden.

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