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Neues Polizeigesetz Entlastung der Luzerner Polizei durch Assistenten

Um das Polizeikorps zu entlasten, sollen im Kanton Luzern in weniger heiklen Bereichen neu so genannte Sicherheitsassistenten zum Einsatz kommen – nötigenfalls auch bewaffnet. Dafür müssten diese aber eine gleichwertige Waffenausbildung durchlaufen wie Polizisten.

Bereits heute wird die Luzerner Polizei in der Stadt und Agglomeration Luzern durch Verkehrsassistenten unterstützt, beispielsweise bei den Parkbussen. Neu sollen diese mehr Aufgaben übernehmen und in Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten umbenannt werden. Für einzelne Aufgaben könnten sie mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden. Dafür müssten diese aber eine Waffenausbildung absolvieren.

Präsenz im Internet

Eine weitere Regelung soll der Polizei die Beobachtung von virtuellen Foren, die nur einem beschränkten Benutzerkreis zugänglich sind, erlauben. So sollen beispielsweise Pädosexuelle überführt werden. Weiter soll die verdeckte Registrierung im Schengener Informationsdienst (SIS) die Verfolgung von Dschihadreisenden oder international tätigen Drogenhändlern ermöglichen.

Die Botschaft zur Neuerung des Polizeigesetzes von 1988 wird nun in der zuständigen Kommission und anschliessend im Kantonsrat beraten. Die Gesetzesänderungen können frühestens auf den 1. Februar 2018 in Kraft treten. Grundsätzlich äusserten sich die meisten Parteien – ausser der SP und den Grünen – in der Vernehmlassung zustimmend zur Vorlage.

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