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So begründet das Gericht sein Urteil
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 08.10.2019. Bild: SRF
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Fall Malters «Entscheid zum Suizid war eigenverantwortlich»

Zum Polizeieinsatz von 2016 in Malters, während dem sich eine Frau erschoss, hat es keine erfolgversprechende Alternative gegeben. Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kantonsgericht in seiner Urteilsbegründung.

Das Luzerner Kantonsgericht hatte am 1. Juli 2019 als zweite Instanz den Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann und den inzwischen pensionierten Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Am Dienstag veröffentlichte das Gericht nun das über 130 Seiten umfassende begründete Urteil. Dieses ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Der damalige Polizeieinsatz

Die Luzerner Polizei war am 9. März 2016 wegen einer Hanfplantage in einem Gebäude in einem Weiler bei Malters eingedrungen. In dem Haus hielt sich die psychisch kranke Mutter des Hanfanbauers auf. Sie erschoss sich während des Polizeieinsatzes.

Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass die Frau urteilsfähig gewesen sei und den Entscheid zum Suizid eigenverantwortlich gefällt habe. Sie habe seit Jahren die Haltung vertreten, dass sie sich eher selber erschiesse als in die Psychiatrie gehe.

«Polizei musste auch die Gefahr beurteilen»

Der Sterbewunsch der Frau sei damit nicht allein auf die polizeiliche Intervention zurückzuführen, schreibt das Gericht. Er habe unabhängig vom Verhalten der Polizei bestanden. Damit seien die beiden beschuldigten Polizeikader von Schuld und Sühne freizusprechen.

Das Kantonsgericht hält fest, dass die beiden Beschuldigten auch dann freigesprochen worden wären, wenn die Frau hinsichtlich ihrer Selbsttötung nicht urteilsfähig gewesen wäre. Es begründet dies damit, dass die Polizei nicht nur das Suizidrisiko der Frau beachten musste, sondern auch die Gefahr, die von ihr ausgegangen sei.

Riskanter Notzugriff

Die Polizei habe die verschiedenen Einsatzvarianten sorgfältig geprüft, schreibt das Kantonsgericht. Zu dem schliesslich durchgeführten Zugriff habe es keine Alternative gegeben, die mindestens so erfolgversprechend gewesen wäre. Hätte die Polizei nach einem weiteren Zuwarten einen Notzugriff machen müssen, hätte dies grössere Risiken mit sich gebracht.

Unter Berücksichtigung aller relevanter Umstände sei die Polizeiintervention verhältnismässig und rechtens gewesen, schreibt das Kantonsgericht. Den Beschuldigten könne keine Sorgfaltsverletzung vorgeworfen werden. Eine Strafbarkeit entfalle daher auch aus diesem Grund.

Allfälliger Weiterzug ist offen

Der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und der damalige Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, waren bereits im Juni 2017 in erster Instanz freigesprochen worden. Gegen diesen Freispruch hatte der Sohn der Frau Berufung eingelegt. Der Hanfanbauer war während des Polizeieinsatzes in Untersuchungshaft gewesen. Er warf der Polizei vor, unverhältnismässig gehandelt und den Suizid der Mutter provoziert zu haben.

Ob der Sohn und dessen Anwalt nun das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen, ist noch nicht klar. Der Anwalt sagte auf Anfrage von Radio SRF er und sein Mandant wollten zunächst das begründete Urteil des Kantonsgerichts studieren.

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