Das Bezirksgericht Kriens hatte den Kommandanten der Luzerner Polizei sowie den Chef der Kriminalpolizei freigesprochen. Sie waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Dies im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Malters vom März 2016.
Die Erwägungen des Gerichts seien für den ausserordentlichen Staatsanwalt plausibel. Deshalb verzichte er nach eingehender Prüfung auf einen Weiterzug des Urteils an das Kantonsgericht Luzern, heisst es in einer Mitteilung.
Das Bezirksgericht Kriens hatte die beiden Beschuldigten mit Urteil vom 23. Juni 2017 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das schriftlich begründete Urteil wurde den Parteien am 18. September zugestellt.
Bei den Luzerner Gerichten nimmt man die Information zur Kenntnis, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda hiess. Die Frist für eine Berufung ist aber noch nicht abgelaufen. Der Sohn, der als Privatkläger auftrat, kann das Urteil noch weiterziehen. Auf Anfrage von Radio SRF sagt sein Anwalt, er werde erst in ein paar Tagen entscheiden.