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Luzerner Polizeispitze freigesprochen
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 01.07.2019. Bild: Keystone
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Fall Malters Freispruch für die Luzerner Polizei

Das Wichtigste in Kürze

  • Die angeklagten Kaderpolizisten sind vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt damit das Urteil der ersten Instanz.
  • Bei einem Polizeieinsatz in Malters im Jahr 2016 erschoss sich eine Frau. Diese war die psychisch kranke Mutter eines Mannes, der in dieser Wohnung eine Hanfplantage unterhalten haben soll.
  • Der Kommandant der Luzerner Polizei und der damalige Chef der Kriminalpolizei mussten sich deswegen vor Gericht verantworten.
  • Gegen den Freispruch in erster Instanz legte der Sohn des Opfers Berufung ein. Da sich das Gericht in zweiter Instanz nicht im Stande sah, ein Urteil zu fällen, liess es ein Gutachten einholen.
  • Aufgrund dieses Gutachtens kommt das Gericht nun zum Schluss, dass der Einsatz der Polizei korrekt abgelaufen war.

Vor dem Luzerner Kantonsgericht ging es heute zum zweiten Mal um die Frage, ob die Frau, welche beim Polizeieinsatz von 2016 ums Leben kam, urteilsfähig war. Neu liegt dazu ein Gutachten einer ausserkantonalen Uni-Klinik vor.

Das Luzerner Kantonsgericht wertet das psychiatrische Gutachten als Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils: Die Frau war zum Zeitpunkt ihres Suizids urteilsfähig und der Entscheid, sich das Leben zu nehmen, somit frei gewählt. Die Luzerner Polizisten hatten bei ihrem Einsatz also korrekt und verhältnismässig gehandelt und hätten nicht besondere Vorsichtsmassnahmen ergreifen müssen, um die Frau zu schützen.

Hausdurchsuchung wegen Hanfplantage

Im Frühling 2016 war die Luzerner Polizei wegen einer vermuteten Hanfplantage in eine Wohnung bei Malters eingedrungen. Darin hielt sich die psychisch kranke Mutter des mutmasslichen Hanfanbauers auf. Sie erschoss sich während des Polizeieinsatzes.

Der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und der damalige Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, mussten sich wegen des Einsatzes vor Gericht veranworten. Es ging dabei hauptsächlich um die Frage, ob sie mit der Stürmung des Gebäudes den Selbstmord der Frau ausgelöst hatten. Beziehungsweise darum, ob der Selbstmord hätte vermieden werden können, wenn die Polizei länger mit der Frau zu verhandelt hätte.

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Fall Malters: Freispruch auch in 2. Instanz
Aus Schweiz aktuell vom 01.07.2019.
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