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Gastgewerbegesetz Nidwalden Wirte müssen Patent oder spezifische Ausbildung vorlegen

Die Stimmbevölkerung hat den Vorschlag des Parlaments klar angenommen, das Referendumskommitee fand keine Mehrheit.

Gegenvorschlag des Referendumskomitees

Kanton Nidwalden: Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken

  • JA

    28.3%

    2'240 Stimmen

  • NEIN

    71.7%

    5'667 Stimmen

Vorlage des Landrates

Kanton Nidwalden: Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken

  • JA

    76.1%

    6'163 Stimmen

  • NEIN

    23.9%

    1'936 Stimmen

Mit diesem neuen Gesetz wird die rechtliche Lage im Gastrobereich den geänderten Verhältnissen angepasst, zumal das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1996 stammt.

Der Landrat hatte diese Vorlage, die die Bewilligungspraxis vereinheitlichen und die Volksgesundheit schützen will, einstimmig gutgeheissen. Doch gegen das Gesetz hatte ein Referendumskomitee 307 Unterschriften eingereicht und damit die Abstimmung erwirkt.

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Regierungsrat Othmar Filliger: «Mit diesem Gesetz garantieren wir eine vielfältige Gastronomie.»
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 24.11.2019. Bild: Keystone
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Die Vorlage des Landrats und der Gegenvorschlag unterschieden sich in drei Aspekten:

  • Der Landrat will, dass Gastwirtschaftsbetriebe Fähigkeitsausweise oder Diplome im Bereich der Gastwirtschaft und Hauswirtschaft vorweisen müssen. Der Gegenvorschlag formulierte die Fachkenntnisse offener. Statt beispielsweise ein Wirtepatent oder eine Berufslehre im Bereich Gastwirtschaft oder Nahrung solle auch ein anderer Berufslehr-Abschluss gelten.
  • Der Landrat befreit beispielsweise Spitäler, Heimrestaurants, Take-Aways oder Alpwirtschaften von diesem Fähigkeitsausweis. Der Gegenvorschlag hätte alle bewilligungspflichtigen Betriebe gleich behandelt.
  • Mit der angenommenen Variante des Landrats kann eine Person mehrere Gastwirtschaften führen, sofern sie eine Stellvertretung einsetzt. Der Gegenvorschlag hätte die Anzahl beschränkt: Eine Person hätte höchstens drei Betriebe führen dürfen – eine Stellvertretung hätte ebenfalls in allen drei Betrieben eingesetzt werden können.

Audio
Referendumsführer Christian Landolt: «Dieses Gesetz lässt zu viele Schlupflöcher offen.»
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 24.11.2019. Bild: Keystone
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Die Vorlage interessierte nicht sonderlich, die Stimmbeteiligung betrug gerade mal 25 Prozent. Referendumsführer Christian Landolt gibt im Gespräch zu, dass sein Komitee die Wichtigkeit dieser Vorlage nicht vermitteln konnte: «Das Gesetz war für die Bürger nicht so wichtig. Das Parkplatzreglement in Beckenried bewegte die Leute mehr – dort gingen 46 Prozent an die Urne.»

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