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Bundesgericht Hochhäuser dürfen im Zentrum von Luzern gebaut werden

Die Initiative «Für ein intaktes Stadtbild» darf zurückgewiesen werden. Das Bundesgericht stützt damit den Entscheid des Luzerner Stadtrats. Somit können im Zentrum der Stadt Häuser gebaut werden, die höher als 35 Meter sind.

  • Im Sommer 2013 stimmte die Stadt Luzern der neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) klar zu. Damit ist es im Stadtkern (zum Beispiel am Pilatusplatz oder Bundesplatz) möglich, ein 35 Meter hohes Haus zu bauen.
  • Gegen diese Änderung reichte eine Gruppe die Volksinitiative «Für ein intaktes Stadtbild» ein. Ihr Hauptargument: Der neue Stadtteil Littau sei in der BZO zu wenig berücksichtigt.
  • Der Luzerner Stadtrat erklärte diese Initiative für ungültig.
  • Gegen diesen Entscheid wehrte sich das Initiativ-Komittee durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht.

Jetzt gibt das Bundesgericht dem Stadtrat recht: Die Rückweisung der Initiative war korrekt. Damit wird in Luzern definitiv nicht über die Initiative «Für ein intaktes Stadtbild» abgestimmt.

Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid damit, dass das Hauptargument Littau sei zu wenig berücksichtigt, nicht reicht. Deshalb sei eine Beschwerde unbegründet und werde abgewiesen.

Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr.

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