Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zentralschweiz Kantonsgericht Schwyz bestätigt Urteil im «Luchs-Prozess»

Das Schwyzer Kantonsgericht hat zwei Luzerner Polizisten der Sondereinheit «Luchs» in zweiter Instanz freigesprochen. Diese hatten im Juni 2005 in Oberarth zwei Unschuldige festgenommen, die sie irrtümlich für international gesuchte Schwerverbrecher hielten.

Audio
Freispruch im Fall «Luchs»
01:14 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 14 Sekunden.

Das Schwyzer Kantonsgericht bestätigte ein Urteil des Strafgerichts vom Januar 2012. Das Kantonsgericht habe in beiden Fällen die Berufungen der Privatkläger gegen den Freispruch der Polizisten abgewiesen, sagte Urs Tschümperlin, Präsident des Schwyzer Kantonsgerichts, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Der Berufungsprozess fand am Dienstag in Schwyz statt. Die Anklage forderte bedingte Bussen und Geldstrafen wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung für den Einsatzleiter und seinen Stellvertreter. Die Verteidiger forderten einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innert 30 Tagen ein begründetes Urteil verlangen. Wenn dieses vorliegt, können sie den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel