Das Schwyzer Kantonsgericht bestätigte ein Urteil des Strafgerichts vom Januar 2012. Das Kantonsgericht habe in beiden Fällen die Berufungen der Privatkläger gegen den Freispruch der Polizisten abgewiesen, sagte Urs Tschümperlin, Präsident des Schwyzer Kantonsgerichts, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Der Berufungsprozess fand am Dienstag in Schwyz statt. Die Anklage forderte bedingte Bussen und Geldstrafen wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung für den Einsatzleiter und seinen Stellvertreter. Die Verteidiger forderten einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innert 30 Tagen ein begründetes Urteil verlangen. Wenn dieses vorliegt, können sie den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.