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Kantonsrat Luzern will Verbesserung der Prämienverbilligung und genehmigt Vorschlag der Regierung
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 09.09.2019. Bild: Keystone (Symbolbild)
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Kantonsrat Luzern Parlament will neue Regelung der Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung soll im Kanton Luzern neu geregelt werden. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung ein entsprechendes Paket des Regierungsrats unterstützt. Dieses soll dem Volk als Gegenvorschlag zur SP-Prämieninitiative vorgelegt werden.

Als Reaktion auf Sparmassnahmen und den budgetlosen Zustand hatte die SP des Kantons Luzern Anfang 2018 ihre Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung - Abbau verhindern» eingereicht. Sie will damit erreichen, dass die Mittel bei der Prämienverbilligung nicht weiter abgebaut werden. Zudem sollen Mindeststandards im Gesetz festgelegt werden; Änderungen könnten damit mit dem Referendum bekämpft werden.

Die SP Luzern ging aber auch juristisch in Sachen Prämienverbilligung gegen den Regierungsrat vor und erhielt Anfang 2019 vom Bundesgericht Recht. Demnach hat Luzern zu viele Personen mit einem mittleren Einkommen von der Prämienverbilligung ausgeschlossen.

Der Kantonsrat sprach sich am Montag mit 90 zu 18 Stimmen gegen die SP-Initiative aus, unter anderem, weil sie durch das Bundesgerichtsurteil überholt worden sei. Er sprach sich aber einstimmig für den Gegenvorschlag der Regierung aus, der die Prämienverbilligung «umfassender, lückenloser und weitergehend als die Initiative regle».

Die SP und die Grünen zeigten sich mit dem Gegenvorschlag aber nicht ganz zufrieden. Für Einzelpersonen in bescheidenen Verhältnissen bleibe die Prämienlast zu hoch, sagte Christina Reusser (Grüne). Marcel Budmiger (SP) sagte, werde der Gegenvorschlag nicht verbessert, werde die SP erneut vor Gericht gehen.

Änderungsanträge der SP wird das Parlament erst in der zweiten Lesung behandeln. Gesundheitsdirektor Guido Graf betonte aber am Montag, der Gegenvorschlag beruhe auf dem Urteil des Bundesgerichts. Er sei rechtlich korrekt.

Das beinhaltet der Gegenvorschlag der Regierung

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Der Gegenvorschlag sieht vor, die Richtprämie bei mindestens 84 Prozent der Durchschnittsprämie festzusetzen. Nach heutigem Recht wird sie jedes Jahr neu festgelegt, wobei keine Untergrenze existiert. Für 2019 liegt sie bei 83 Prozent. Die Initiative sieht dazu keine Regelung vor.

Die maximale Belastung des massgebenden Einkommens durch Krankenkassenprämie soll weiterhin 10 Prozent betragen. Neu soll aber eine Einkommensgrenze eingeführt werden. Im Gegensatz zur Initiative soll aber kein fester Betrag ins Gesetz geschrieben, sondern die Grenze jährlich neu aufgrund der Steuerstatistik festgesetzt werden.

Der Gegenvorschlag sieht weiter Bestimmungen vor, um zu verhindern, dass Vermögende von der Prämienverbilligung profitieren können. Auch soll neu dafür gesorgt sein, dass Hausbesitzer dank einem hohen Abzug beim Liegenschaftsunterhalt plötzlich Anrecht auf die Prämienverbilligung erhalten.

Für das laufende Jahr rechnet der Kanton mit Prämienverbilligungen von 187 Millionen Franken. Würden bereits die Vorgaben des Gegenvorschlags gelten, wären es rund 8 Millionen Franken mehr.

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