Als Reaktion auf Sparmassnahmen und den budgetlosen Zustand hat die SP des Kantons Luzern Anfang 2018 ihre Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» eingereicht. Sie will damit erreichen, dass die Mittel bei der Prämienverbilligung nicht weiter abgebaut werden. Zudem sollen Mindeststandards im Gesetz festgelegt werden; Änderungen könnten damit mit dem Referendum bekämpft werden.
Rückendeckung vom Bundesgericht
Dass der Regierungsrat erst jetzt gegenüber dem Kantonsrat zur Initiative Stellung bezieht, liegt daran, dass die SP in Sachen Prämienverbilligung juristisch gegen den Kanton vorgegangen ist. Im letzten Januar erhielt die Partei vom Bundesgericht Recht: Demnach hat Luzern zu viele Personen mit einem mittleren Einkommen von der Prämienverbilligung ausgeschlossen.
Er beantrage dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen, teilte der Regierungsrat am Montag an einer Medienkonferenz mit. Sie sei rechtlich teilweise überholt, lückenhaft und zu wenig differenziert, um das von der SP angestrebte Ziel zu erreichen.
Berechtigtes Anliegen, aber...
Der Regierungsrat erachtet die Ziele der Initiative aus sozialpolitischen Gründen aber als berechtigt, weshalb er einen Gegenentwurf ausarbeitete. Dieser enthalte teilweise weitergehende Lösungsvorschläge als die Volksinitiative. Berücksichtigt sei im Gegenentwurf auch das Bundesgerichtsurteil.
Der Gegenentwurf biete eine differenzierte Lösung ohne Lücken, erklärte Gesundheitsdirektor Guido Graf. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Haushalte werde besser berücksichtigt als in der Initiative. So ist vorgesehen, dass für die Berechnung der Prämienverbilligungen für Familien zwischen verheirateten und unverheirateten (respektive Alleinerziehenden) unterschieden wird. Ausserdem solle das massgebliche Einkommen jährlich auf Basis der Steuerstatistik angepasst werden.
187 Millionen Franken für Verbilligungen
Für das laufende Jahr rechnet der Kanton mit Prämienverbilligungen von 187 Millionen Franken. Würden bereits die Vorgaben des Gegenvorschlags gelten, wären es rund 8 Millionen Franken mehr. Von den zusätzlichen Mitteln würden zwei Drittel an Personen gehen, die in bescheidenen Verhältnissen leben. Der Rest würde in die Prämienverbilligung für Kinder fliessen.