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Prämienverbilligung Luzerner Regierung stellt sich gegen SP-Initiative

Die SP des Kantons Luzern will mit einer Volksinitiative das Niveau der Prämienverbilligung sichern. Der Regierungsrat will dieses sozialpolitische Instrument aber umfassender reformieren und hat deswegen einen Gegenentwurf ausgearbeitet.

Als Reaktion auf Sparmassnahmen und den budgetlosen Zustand hat die SP des Kantons Luzern Anfang 2018 ihre Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» eingereicht. Sie will damit erreichen, dass die Mittel bei der Prämienverbilligung nicht weiter abgebaut werden. Zudem sollen Mindeststandards im Gesetz festgelegt werden; Änderungen könnten damit mit dem Referendum bekämpft werden.

Rückendeckung vom Bundesgericht

Dass der Regierungsrat erst jetzt gegenüber dem Kantonsrat zur Initiative Stellung bezieht, liegt daran, dass die SP in Sachen Prämienverbilligung juristisch gegen den Kanton vorgegangen ist. Im letzten Januar erhielt die Partei vom Bundesgericht Recht: Demnach hat Luzern zu viele Personen mit einem mittleren Einkommen von der Prämienverbilligung ausgeschlossen.

Er beantrage dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen, teilte der Regierungsrat am Montag an einer Medienkonferenz mit. Sie sei rechtlich teilweise überholt, lückenhaft und zu wenig differenziert, um das von der SP angestrebte Ziel zu erreichen.

Berechtigtes Anliegen, aber...

Der Regierungsrat erachtet die Ziele der Initiative aus sozialpolitischen Gründen aber als berechtigt, weshalb er einen Gegenentwurf ausarbeitete. Dieser enthalte teilweise weitergehende Lösungsvorschläge als die Volksinitiative. Berücksichtigt sei im Gegenentwurf auch das Bundesgerichtsurteil.

SP ist mit Gegenvorschlag nicht zufrieden

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Die SP Luzern ist mit dem Gegenvorschlag, den der Regierungsrat zu ihrer Prämienverbilligungs-Initiative ausgearbeitet hat, nicht zufrieden. Sie will deswegen in der parlamentarischen Beratung Änderungsanträge einbringen.

Für den Regierungsrat sei es unausweichlich gewesen, die Forderungen des Volksbegehrens und das Urteil des Bundesgerichts in einem Gegenvorschlag aufzunehmen, heisst es von der SP.

Der Gegenvorschlag weise aber noch erhebliche Schwächen und Lücken auf, erklärt SP-Präsident David Roth in der Mitteilung. Die Regierung verpasse die Chance, längerfristig sinnvolle Lösungen umzusetzen. Gerade Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen müssten zwingend besser unterstützt werden.

Als unhaltbar bezeichnet die SP die im Gegenvorschlag vorgesehene Einkommensgrenze. Die Belastung durch den eigenen Prämienanteil für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sei nach wie vor zu hoch, kritisiert sie. Sie fordert deswegen eine höhere Richtprämie.

Die SP werde sich im Rahmen der kantonsrätlichen Beratung für eine Verbesserung des Gegenvorschlags einsetzen, teilte die Partei mit. Über einen formalen Rückzug der Initiative werde erst entschieden, wenn ein definitiver Gegenvorschlag vorliege.

Der Gegenentwurf biete eine differenzierte Lösung ohne Lücken, erklärte Gesundheitsdirektor Guido Graf. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Haushalte werde besser berücksichtigt als in der Initiative. So ist vorgesehen, dass für die Berechnung der Prämienverbilligungen für Familien zwischen verheirateten und unverheirateten (respektive Alleinerziehenden) unterschieden wird. Ausserdem solle das massgebliche Einkommen jährlich auf Basis der Steuerstatistik angepasst werden.

187 Millionen Franken für Verbilligungen

Für das laufende Jahr rechnet der Kanton mit Prämienverbilligungen von 187 Millionen Franken. Würden bereits die Vorgaben des Gegenvorschlags gelten, wären es rund 8 Millionen Franken mehr. Von den zusätzlichen Mitteln würden zwei Drittel an Personen gehen, die in bescheidenen Verhältnissen leben. Der Rest würde in die Prämienverbilligung für Kinder fliessen.

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